Bundesrat für Erleichterung
Ukrainer sollen einfacher in der Schweiz arbeiten können

Der Bundesrat ist einverstanden, Personen mit Schutzstatus S die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern. Er empfiehlt, eine entsprechende Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats anzunehmen.
Publiziert: 26.10.2023 um 13:04 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2023 um 11:10 Uhr
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Personen mit Schutzstatus S soll die Aufnahme einer Arbeit erleichtert werden.
Foto: Keystone

Die Massnahme erscheint simpel: Die geltende Bewilligungspflicht soll abgeschafft und durch eine Meldepflicht ersetzt werden. So möchte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) Personen mit Schutzstatus S die Aufnahme einer Arbeit erleichtern.

Der Bundesrat unter Federführung der zuständigen SP-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) ist damit einverstanden und empfiehlt dem Parlament, eine entsprechende Motion der Kommission anzunehmen.

Die SPK-N erhofft sich dabei, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine – sie leben derzeit mit Schutzstatus S in der Schweiz – besser in den Arbeitsmarkt integrieren können. Ihr Anliegen formulierte sie in einer Kommissionsmotion, zu der der Bundesrat am Donnerstag ohne weitere Begründung ein Ja beantragt.

Befürworter wollen vorwärtsmachen

Die Mehrheit der SPK-N war der Ansicht, dass die punktuelle Verbesserung, die ihrer Motion zugrunde liegt, bereits an die Hand genommen werden könne. Vertreterinnen und Vertreter von SVP und FDP in der Kommission lehnten die Motion ab.

Der Status S wird Geflüchteten aus der Ukraine und deren engen Angehörigen zuerkannt. Sie können sofort eine Arbeit annehmen und ihre Kinder zur Schule schicken. Auch können sie ins Ausland reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Ende September 2023 lebten über 65'700 Menschen mit Status S in der Schweiz.

Im November 2022 entschied der Bundesrat, den Status S bis mindestens 4. März 2024 nicht aufzuheben. Wie es danach mit dem Status S weitergehen soll, will der Bundesrat in den kommenden Wochen entscheiden. (SDA)

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