Bundesrätin mit Pistole
Lega-Nationalrat verunglimpft Karin Keller-Sutter mit Räuber-Bild

Ein Tessiner Lega-Blatt stellt Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) als Räuberin mit Waffe am Anschlag dar. Deren Departement prüft nun rechtliche Schritte.
Publiziert: 04.02.2025 um 12:11 Uhr
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Mit diesem offensichtlichen Fake-Bild von Karin Keller-Sutter wirbt das Lega-Blatt «Il Mattino della Domenica».
Foto: Screenshot «Mattino della Domenica»

Auf einen Blick

  • Tessiner Wochenzeitung sorgt mit umstrittener Bildmontage von Karin Keller-Sutter für Aufsehen
  • Finanzdepartement prüft juristische Schritte wegen möglicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • 2016 sorgte das Blatt bereits mit Kritik am Bundesstrafgericht für Kontroversen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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BliKIDer intelligente Helfer

Die Tessiner Wochenzeitung «Il Mattino della Domenica», ein Parteiblatt der Lega, sorgt mit einer umstrittenen Bildmontage für Aufsehen, wie zuerst die «Aargauer Zeitung» berichtete. Auf dem Titelbild ist Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61) zu sehen, die einem Rentner am Geldautomaten eine Pistole in den Rücken hält. «Wir lassen uns nicht ausrauben», ist der Titel auf dem Blatt. Beim Bild handelt es sich offensichtlich um eine Bildmontage. 

Hintergrund der provokanten Darstellung sind die Sparpläne des Bundesrats, insbesondere die geplante Erhöhung der Steuern auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule. Lorenzo Quadri (50), Lega-Nationalrat und Chefredaktor der Zeitung, kritisiert diese Pläne scharf. So schreibt er in dem dazugehörigen Artikel etwa: «Die liberale Bundesrätin soll die Hände nicht in die Taschen der Bürger stecken.»

Quadri droht Anzeige

Die Montage könnte jedoch rechtliche Konsequenzen haben. Gemäss «Aargauer Zeitung» prüft das Finanzdepartement (EFD) mögliche juristische Schritte. «Das EFD kommentiert diese Darstellung nicht. Sie spricht für sich selber», wird Sprecher Pascal Hollenstein zitiert. 

Der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Martin Steiger sieht in der Darstellung einen «Tabubruch» und eine mögliche Verletzung von Keller-Sutters Persönlichkeitsrechten. Steiger weist darauf hin, dass eine Abwägung nötig sei: «Es ist eine schwierige Diskussion: Wie viel muss sich eine Bundesrätin gefallen lassen?» Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, müsste Keller-Sutter selbst eine Anzeige einreichen.

Schon Glarner gerügt

Es ist nicht das erste Mal, dass Quadris Zeitung die Grenzen des rechtlich Zulässigen auslotet. 2016 sorgte das Blatt bereits mit heftiger Kritik am Bundesstrafgericht für Kontroversen. Die Diskussion um die Bildmontage wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und den Grenzen politischer Satire auf. Gleichzeitig zeigt sie, wie emotional die Debatte um die Sparpläne des Bundesrats geführt wird.

Mit Bildfälschungen hat man in Quadris Fraktion, der SVP, ebenfalls negative Erfahrung gemacht. Mithilfe künstlicher Intelligenz liess der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner (62) ein Wahlkampfvideo machen, in dem die Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (44) für die SVP Werbung macht. Sie klagte darum gegen ihn und bekam Recht.

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