Bundesrätin Baume-Schneider zur umstrittenen BVG-Reform
«Es ist nicht das Paradies, aber Geringverdienende und Teilzeitangestellte profitieren»

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagt im Blick-Interview, wer von der BVG-Reform wirklich profitiert, was die aktuellen Unwetter mit dem Klimawandel zu tun haben und wie sie SVP-Kritik kontert.
Publiziert: 08.07.2024 um 00:58 Uhr
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Aktualisiert: 08.07.2024 um 14:39 Uhr
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Als Innenministerin hat Elisabeth Baume-Schneider happige Abstimmungen hinter sich, mit der BVG-Reform steht schon die nächste bevor.
Foto: Philippe Rossier

SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) absolviert dieses Jahr einen Abstimmungsmarathon. 13. AHV-Rente, Prämienentlastung, Kostenbremse und Stopp-Impfpflicht-Initiative hat sie hinter sich, als Nächstes kommt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) vors Volk. Die Jurassierin empfängt Blick an ihrem Amtssitz in Bern zum Interview. Bei Kaffee und Mineralwasser erklärt sie, warum die Vorlage ein Ja verdient.

Blick: Frau Baume-Schneider, schwere Unwetter haben in den Bergkantonen grosse Schäden hinterlassen, es sind Menschen gestorben. Wie blicken Sie auf diese Extremereignisse?
Elisabeth Baume-Schneider: Es macht mich sehr betroffen. Mein Mitgefühl gilt den Menschen, die Angehörige verloren haben. Solche Ereignisse zeigen, was der Klimawandel mit sich bringt: Das Risiko für Schäden durch Naturereignisse ist gestiegen, und auch die Gefahr für Menschenleben hat zugenommen. Dieser Zusammenhang wird einem nun vor Augen geführt. Das Thema wird uns weiterhin beschäftigen.

Als neue Innenministerin haben Sie happige Abstimmungen hinter sich, mit der BVG-Reform steht schon die nächste bevor. Wie erholen Sie sich über den Sommer?
Ich bin nicht so müde (lacht). Aber der Sommer ist für mich wie für die meisten Menschen in der Schweiz etwas ruhiger – auch weil keine Kommissions- und Bundesratssitzungen anstehen. Ich habe noch einige Dossiers zu studieren, aber daneben werde ich mehr Zeit mit meiner Familie verbringen, vielleicht einen Roman lesen, etwas gärtnern und mich beim Nichtstun entspannen.

Sie sind im Januar vom Justiz- ins Innendepartement gewechselt. Wir haben den Eindruck, hier fühlen Sie sich wohler.
Ich habe mich auch im EJPD immer wohlgefühlt. Im EDI bin ich aber näher an meinen politischen Themen und kann mein Fachwissen einbringen. Es gibt viel zu tun, und die Erwartungen sind hoch, aber es ist eine befriedigende Arbeit. Themen wie Gesundheit und Sozialversicherungen betreffen die Menschen im Land sehr direkt.

Sie haben seit Anfang Jahr mit Beat Jans ein neues Bundesratsgspänli. Wie läuft es mit ihm im Gremium?
Sehr gut. Er ist ein sehr angenehmer und kluger Kollege. Ich arbeite gern mit ihm zusammen.

Er hat rasch eine härtere Gangart in der Asylpolitik eingeschlagen.
Er sucht gemeinsam mit dem Parlament sinnvolle Lösungen. Das habe ich auch getan.

Elisabeth Baume-Schneider: Vom EJPD ins EDI

Elisabeth Baume-Schneider (60) schaffte mit ihrer Überraschungswahl in den Bundesrat eine Premiere: Zum ersten Mal ist der Kanton Jura in der Landesregierung vertreten. Seit Anfang 2024 steht sie dem Innendepartement vor. Zuvor amtete sie ein Jahr lang als Justiz- und Polizeiministerin. Von 1995 bis 2002 war sie Grossrätin, von 2003 bis 2015 gehörte sie als Bildungsdirektorin der jurassischen Kantonsregierung an. 2019 wurde sie zur Ständerätin gewählt. Aufgewachsen auf einem Bauernhof in Les Bois JU, lebt sie heute in Les Breuleux JU. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.

Elisabeth Baume-Schneider (60) schaffte mit ihrer Überraschungswahl in den Bundesrat eine Premiere: Zum ersten Mal ist der Kanton Jura in der Landesregierung vertreten. Seit Anfang 2024 steht sie dem Innendepartement vor. Zuvor amtete sie ein Jahr lang als Justiz- und Polizeiministerin. Von 1995 bis 2002 war sie Grossrätin, von 2003 bis 2015 gehörte sie als Bildungsdirektorin der jurassischen Kantonsregierung an. 2019 wurde sie zur Ständerätin gewählt. Aufgewachsen auf einem Bauernhof in Les Bois JU, lebt sie heute in Les Breuleux JU. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne.

Die SVP ist mit Ihnen viel härter umgegangen als jetzt mit Jans. Weil Sie eine Frau sind?
Machen wir jetzt eine Therapiesitzung? Ganz ehrlich: Es stimmt, dass die Arbeit von Frauen und Männern noch zu oft unterschiedlich beurteilt wird. Aber es war auch ein Wahljahr, und es war eine andere Stimmung im Land. Die Angriffe waren teils heftig, aber ich bin stolz auf meine Arbeit im EJPD.

Wie erleben Sie die Situation im Bundesrat, wo die knappen Bundesfinanzen für einen Verteilkampf sorgen?
Wir arbeiten kollegial zusammen, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind. Das Klima im Bundesrat ist gut. Politik macht mir auch deshalb Spass, weil wir argumentieren und Kompromisse suchen. Das ist das Schöne an der Demokratie – gerade wenn man sieht, was in anderen Ländern passiert.

Was war bisher Ihr Highlight als Innenministerin?
Ich erlebe praktisch jeden Tag Highlights. Ein Meilenstein war sicher die Ankündigung der neuen Ärztetarife mit Tardoc und den Fallpauschalen per Januar 2026. Damit haben wir nach Jahren der Blockade zwischen den Tarifpartnern einen entscheidenden Schritt gemacht. Und es zeigt: Im Gesundheitswesen tut sich derzeit einiges. Das ist motivierend, und ich schätze die Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Nun kommt die BVG-Reform vors Volk. Eine Vorlage, die der Bundesrat so nicht gewollt hat. Für Sie eine undankbare Aufgabe, die Vorlage nun vertreten zu müssen?
Undankbar ist das nicht, das ist Demokratie. Auch wenn die Vorlage nicht mehr dem Sozialpartner-Kompromiss entspricht, ist sie ein Fortschritt, der viel Positives bringt.

Das sind die Eckwerte der Pensionskassen-Reform

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Das Versprechen, das Rentenniveau weitgehend zu halten, erfüllt die Reform nicht mehr – das hat ihr Vorgänger Alain Berset mehrfach betont.
Es wird Fälle geben, in denen das Versprechen nicht eingelöst werden kann. Doch eine grosse Mehrheit der Personen mit tiefem Einkommen werden mit dieser Reform eine höhere Rente haben. Es braucht diese Reform. Die Lebenserwartung steigt, die Zinsen sind noch immer tief. Ob diese in absehbarer Zeit genügend steigen, ist unsicher. Deshalb müssen wir den Umwandlungssatz anpassen. Auch, um die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten bei den Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten, zu bremsen. Ein Punkt ist mir besonders wichtig: 70'000 Erwerbstätige werden neu in der zweiten Säule versichert und sparen so – gemeinsam mit ihren Arbeitgebenden – immerhin eine Rente an. Es ist nicht das Paradies, aber Geringverdienende und Teilzeitangestellte profitieren.

Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen mehr Lohnbeiträge und erhalten eine höhere BVG-Rente. Trotzdem bleibt ihnen nicht mehr Geld im Portemonnaie, wenn dafür die Ergänzungsleistungen wegfallen.
Es ist besser, eine zweite Säule zu haben, als auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein. Eine BVG-Rente ist nicht nur eine Ergänzung zur AHV-Rente im Alter, sondern sie sichert die Menschen auch bei Invalidität oder im Todesfall ab, zum Beispiel mit Witwen- und Witwerrenten. Die Ergänzungsleistungen sind ein ganz anderes System.

Umstritten ist auch, was die Reform den Frauen bringt. Welches Versprechen geben Sie den Frauen ab?
Ich kann den Frauen kein Versprechen machen, aber den Geringverdienenden – und leider sind es oft Frauen, die niedrige Löhne haben. Von ihnen werden viel mehr als heute eine zweite Säule und damit eine bessere Rente haben. Eine kleine Rente zwar, aber sie erhalten etwas. Heute kriegen sie nichts.

Darum geht es bei der BVG-Reform
0:59
Baume-Schneider erklärt an MK:Darum geht es bei der BVG-Reform

Für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen gibt es einen abgestuften Rentenzuschlag. Doch die Hälfte geht leer aus. Der Mittelstand muss sogar mit Rentensenkungen rechnen.
Um das festzuhalten: Die laufenden Renten sind nicht betroffen. Und der überwiegende Teil der Versicherten – also der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner – verliert nichts. Weil sie bei einer Pensionskasse versichert sind, die deutlich mehr Leistungen bietet als gesetzlich vorgeschrieben. Diese Leute finanzieren lediglich den Rentenzuschlag der Übergangsgeneration mit. Aber Sie haben recht: Wer nahe am BVG-Obligatorium ist und keinen Zuschlag erhält, muss je nach Alter und Lebenslauf mit einer tieferen Rente rechnen. Eine generelle Aussage ist aber nicht möglich, weil die berufliche Vorsorge für jeden individuell geregelt ist – je nach beruflicher Laufbahn, Lohnentwicklung oder Reglement der Pensionskasse.

13. AHV-Rente, Prämien-Initiative und nun BVG-Reform: Zum dritten Mal treten Sie gegen Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard an. Nervt Sie das nicht langsam?
Nein, ich schätze ihn sehr. Wir haben unterschiedliche Rollen. Ich bin als Bundesrätin in die Kollegialität eingebunden, und Herr Maillard ist Gewerkschafter. Er macht seinen Job, ich meinen.

Ihrer Freundschaft schadet es nicht? Oder haben Sie die Katze, die sie von ihm bekommen haben, schon zurückgegeben?
Nein, die ist jetzt sowieso zu alt (lacht). Meine Katze bleibt meine Katze! Dass Herr Maillard und ich gegeneinander antreten müssen, gehört zu Kultur der Schweiz. Das schadet unserer Freundschaft nicht.

Nicht nur von links gibt es Widerstand gegen die Reform, sondern auch aus Teilen der Wirtschaft. Was ist Ihr Plan B bei einem Nein?
Ich setze mich immer zuerst für den Plan A ein. Es ist noch nicht Zeit, einen anderen Plan zu verfolgen. Sicher ist aber, dass wir nicht einfach nichts tun können in der zweiten Säule. Die schlechte Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen bleibt sonst bestehen.

Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente möchten Sie die Lohnbeiträge erhöhen. Schaden Sie damit nicht der BVG-Reform, weil diese ebenfalls höhere Lohnkosten bringt?
Wir müssen die Lohnkosten insgesamt anschauen. Bei der Arbeitslosenversicherung könnten die Lohnbeiträge sinken. Ebenso für altere Arbeitnehmende.

Sie treiben die Finanzierung der 13. AHV-Rente rasch voran, was bei FDP und SVP für Kritik sorgt. Warum packen Sie nicht alles gemeinsam in der für 2026 geplanten grossen AHV-Reform an?
Die Initiative war klar: Die 13. Rente muss 2026 ausbezahlt werden. Das gilt es zu respektieren. Wir tragen eine grosse Verantwortung dafür, dass der AHV-Fonds finanziell auf gesunden Beinen steht. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, dass mit der Einführung der 13. Rente auch die Finanzierung gesichert sein soll. Das hat einen Preis, den wir nun bezahlen müssen. Ich bin erstaunt, dass ausgerechnet jene, die sonst immer auf finanzpolitische Vernunft pochen, die Frage aufschieben wollen. Und wir wissen nicht, ob noch weitere Kosten auf uns zukommen – etwa, wenn die AHV-Initiative der Mitte durchkommt.

Die AHV braucht über die 13. AHV-Rente hinaus Zusatzeinnahmen. Ihr Departement hat dazu auch eine höhere direkte Bundessteuer ins Spiel gebracht. Ist das Ihre bevorzugte Variante?
Welche Finanzierungsinstrumente infrage kommen, besprechen wir im Bundesrat. Mit der nächsten AHV-Reform werden wir aber die Debatte führen müssen, wie die Mehrausgaben finanziert werden. Um diese Diskussion kommen wir nicht herum.

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