Wie kommt Lauber nur an so viel Restferien?
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Datum bekannt:Bundesanwalt Lauber hört Ende August auf

Bundesanwalt macht fünf Monate geltend
Wie kommt Lauber nur zu so viel Ferien?

Ganze fünf Monate Restferien will Bundesanwalt Michael Lauber beziehen. Doch die hätte er gemäss Gesetz längst abbauen müssen. Politiker kündigen nun an, den Anspruch genau prüfen zu wollen. Doch auch das hat Tücken.
Publiziert: 30.07.2020 um 09:26 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2020 um 09:40 Uhr
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Er hat genug: Bundesanwalt Michael Lauber tritt zurück. Sein letzter Arbeitstag ist der 31. August.
Foto: Keystone

Die Tatsache, dass Bundesanwalt Michael Lauber im Rahmen seiner Kündigung noch fünf Monate Ferien bezieht, sorgt bei den politischen Parteien für Kopfschütteln. Die Politiker wollen Lauber bei den Modalitäten seines Abgangs genau auf die Finger schauen.

«Wir werden uns genau ansehen müssen, wie ein derart hohes Ferienguthaben zustande kommt», zitiert der «Tages-Anzeiger» ein bürgerliches Mitglied der zuständigen Gerichtskommission. Auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder (45) fordert, dass die Gerichtskommission Laubers Ferienanspruch genau prüft.

Ferien müssen abgebaut werden

In der Tat wirft Laubers Ferienanspruch Fragen auf. Natürlich können auf so einem Posten Restferien und Überstunden anfallen. Und immerhin ist Lauber elf Jahre im Amt. Bei sechs Wochen Ferienanspruch pro Jahr sind das über den Daumen gepeilt schon mehr als 16 Monate Ferien. Gut vorstellbar, dass Lauber insgesamt ein Drittel nicht genommen hat. Aber: Die Parlamentsverordnung, welche die Anstellung des Bundesanwalts regelt, besagt auch, dass Lauber Ferienguthaben aus einem Jahr im Folgejahr aufbrauchen muss.

Auch Überstunden kann Lauber nicht geltend machen. Wie die «NZZ» schreibt, sieht die Bundespersonalverordnung für Laubers Lohnklasse Vertrauensarbeitszeit vor. Mehrarbeit kann dadurch nicht kompensiert werden.

Gerichtskommission wird ein Auge zudrücken

Streng genommen also müsste man Laubers Anspruch auf Restferien zumindest teilweise zurückweisen. Ob die Gerichtskommission, die sich am 19. August trifft und die Affäre Lauber bespricht, das tut, ist mehr als fraglich. Denn: Lauber bliebe dann vermutlich noch mehrere Monate im Amt. Und das passt niemanden. Alle wollen, dass er möglichst schnell sein Büro räumt und die Bundesanwaltschaft verlässt. So jedenfalls äussern sich mehrere Mitglieder der Gerichtskommission.

Einziger Ausweg wäre, dass Lauber um Verkürzung seiner sechsmonatigen Kündigungsfrist bittet. Dem könnte die Gerichtskommission zustimmen. Doch da Lauber dadurch rund 150'000 Franken Einkommen verlieren würde, ist das wohl unwahrscheinlich.

Eher ist damit zu rechnen, dass alle Beteiligten einen Schlussstrich ziehen und Lauber seine fünf Monate Ferien überlassen – auch wenn sie wohl nicht gerechtfertigt sind. (sf)


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