Wie kommt Lauber nur an so viel Restferien?
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Datum bekannt:Bundesanwalt Lauber hört Ende August auf

Bundesanwalt hat die Kündigung eingereicht
Michael Lauber hört Ende August auf

Der umstrittene Bundesanwalt Michael Lauber hat per Ende Januar 2021 seine Kündigung eingereicht. Dies teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit. Wegen Ferienguthaben wird der 54-Jährige sein Amt bereits Ende August abgeben.
Publiziert: 29.07.2020 um 12:34 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2020 um 15:53 Uhr
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Er hat genug: Bundesanwalt Michael Lauber tritt zurück. Sein letzter Arbeitstag ist der 31. August.
Foto: Keystone

Es ist eine neue Volte des Bundesanwalts Michael Lauber (54). Am vergangenen Freitag hatte der oberste Ermittler seinen Rücktritt angeboten – wollte die «Modalitäten» aber noch mit der Gerichtskommission (GK) abmachen.

Davon ist Lauber nun abgekommen: Er hat seine Kündigung eingereicht. GK-Präsident Andrea Caroni (40) bestätigt den Eingang des Schreibens gegenüber BLICK. Lauber teilte darin mit, auf den 31. Januar 2021 zu gehen. Weil er aber noch eine Menge Ferientage angehäuft hat, hört er faktisch schon früher auf. Sein letzter Arbeitstag werde der 31. August 2020 sein, teilte er mit. Dann werden seine Stellvertreter übernehmen.

Stellvertreter übernehmen

Was Lauber dazu veranlasst hat, nun doch diskussionslos zu gehen, bleibt vorderhand im Dunkeln. Einen Vorteil hat seine Kündigung aus seiner Sicht jedoch: Nun dürfte die GK das gegen Lauber laufende Amtsenthebungsverfahren einstellen. Und das nützt dem abtretenden Bundesanwalt: Einen neuen Job zu finden, dürfte einfacher sein, wenn man nicht formal des Amts enthoben wurde. Nun kann Lauber sich weiterhin auf den Standpunkt stellen, Opfer einer Kampagne gewesen zu sein.

Auch für die Gerichtskommission ist Laubers Kündigung positiv. Sie muss den bereits in dieser Affäre angerichteten Scherbenhaufen zwar zusammenkehren. Aber es wird, so hoffen einige Mitglieder, wenigstens nicht noch mehr Geschirr zerschlagen. Schwamm drüber und in die Zukunft schauen: Das will ein Teil der GK. Andere werden drauf beharren, dass man Laubers Angaben – er will in seinen neun Jahren Amtszeit fünf Monate Ferien angehäuft haben – genau überprüft, damit der Bundesanwalt in Form von bezahlten Ferien keinen Franken mehr bekommt, als er zugute hat. Finanzielle Konsequenzen wird dieser Entscheid für Lauber keine haben: Weil er selber gekündigt hat, steht ihm gemäss Verordnung keine Entschädigung mehr zu.

Nachfolger könnte im Dezember gewählt werden

Am 19. August wird sich die Gerichtskommission mit dem Abschluss der Affäre Lauber befassen. Dann wird sie die Stelle neu ausschreiben und National- und Ständerat einen Nachfolge-Vorschlag unterbreiten. Gewählt würde der Nachfolger oder die Nachfolgerin wahrscheinlich in der Dezember-Session.

Bereits werden erste Namen genannt: Eine mögliche Lösung wäre eine ehemalige Stellvertreterin Laubers. Die Genferin Maria-Antonella Bino (54) wird als mögliche Bundesanwältin genannt. Für die «NZZ» als Kronfavorit gilt Peter Pellegrini, leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich. Er leitete die Abteilung für Wirtschaftsdelikte, die auch den Fall um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz aufgearbeitet wird. (brb/sf/SDA)

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