Und wieder rollt ein Kopf an der Spitze der Bundesanwaltschaft – aller Voraussicht nach zumindest. Michael Lauber (54) bietet seinen Rücktritt an, nachdem das Bundesverwaltungsgericht ein vernichtendes Verdikt von Laubers Aufsehern zu weiten Teilen gestützt hat.
Die Frage bleibt aber: Wie weiter mit der Institution? 2011 wurde Lauber mit Pauken und Trompeten als erster Bundesanwalt von der Bundesversammlung gewählt und nicht wie seine Vorgänger durch den Bundesrat bestimmt. Offensichtlich hat jedoch auch diese Praxis nicht die erwünschte Besserung gebracht.
Sicherheitsausschuss des Bundesrates soll übernehmen
Jetzt lanciert der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer (58) im Parlament einen radikalen Reformvorschlag: Der Bundesanwalt soll künftig vom Bundesrat gewählt und vom Sicherheitsausschuss des Bundesrats beaufsichtigt werden. Dem Sicherheitsausschuss gehören die Vorsteherin des VBS, die Justizministerin und der Aussenminister an. Heers Begründung: Genau diese drei Departemente werden bei der Tätigkeit der Strafverfolger häufig einbezogen. «Fälle von politischem Nachrichtendienst müssen sowieso durch den NDB, der zum VBS gehört, beurteilt und geahndet werden.»
Das Justizdepartement (EJPD) wiederum müsste zudem die Ermächtigung für die Ermittlungen geben. «Und das Aussendepartement ist in politisch heiklen Fällen auch aktiv.» Dazu zählen etwa Fälle von politischem Nachrichtendienst durch fremde Staaten oder Ermittlungen gegen ausländische Diplomaten.
Damit wären laut Heer «die richtigen Departemente vorhanden, um den Bundesanwalt administrativ zu begleiten». Im Gegenzug dazu sei die Aufsichtsbehörde AB-BA aufzulösen. Das von Hanspeter Uster (62) geleitete Gremium hatte sich mit Laubers Behörde in einen schädlichen Kleinkrieg verstrickt. Diese Beziehung wurde selbst Gegenstand einer Untersuchung durch die GPK.
Heikle Rolle von Parlamentariern
«Damit wäre auch das Parlament als Wahlorgan ausgeschaltet, das mit Vertretern bestückt ist, die als Anwälte in Fällen bei der Bundesanwaltschaft involviert sind», so Heer weiter. Ihm war sauer aufgestossen, dass der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher (56) im September 2019 für Laubers Wiederwahl lobbyierte – während er als Anwalt einen von der Bundesanwaltschaft Beschuldigten verteidigte. Heer: «Der rechtmässige Zustand wäre mit dieser Reform wiederhergestellt und die Bananenrepublik beendet.»
Gestolpert ist Lauber letztlich über seine Reaktion auf Kritik. Als ihm nicht protokollierte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino (50) nachgewiesen wurden, räumte er nicht etwa Fehler ein, im Gegenteil: Der oberste Strafverfolger machte Erinnerungslücken geltend. Und holte medienwirksam zum Gegenschlag aus. Nun stützt das Urteil der Bundesverwaltungsrichter in St. Gallen Laubers Aufseher und bezichtigt ihn der Lüge.
SVP-Präsidiumskandidat Heer wird in der Herbstsession eine entsprechende parlamentarische Initiative einreichen und bis dahin Verbündete für seinen Vorstoss suchen. Nach dem Debakel um den einstigen Hoffnungsträger Lauber dürften Heers Chancen auf Mitunterstützer intakt sein.