Im Juni haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments ihre erste Analyse zum Thema Bundesanwaltschaft abgeschlossen: Damals ging es um die Beziehung zur Aufsichtsbehörde AB-BA. Der Befund fiel für Michael Lauber (54) ungünstig aus: Ein «gestörtes Verhältnis» zwischen Strafverfolgern und Aufsehern wurde festgestellt.
Nun wird in den nächsten Tagen eine weitere Untersuchung durch das Parlament aufgegleist: Die GPK werden abklären, wo es Reformbedarf bei der Bundesanwaltschaft gibt. Dabei werden sich die Kommissionen auf externe Rechtsgutachten stützen, wie Hans Stöckli (68, SP) gegenüber SonntagsBlick ausführt. Er präsidiert die zuständige GPK-Subkommission des Ständerats.
Wird der Bundesanwalt abgeschafft?
Ziel ist es laut Stöckli, bis im Frühling 2021 Varianten zu strukturellen Verbesserungen der Strafverfolgung vorzulegen. Auch ein Postulat des Zürcher SP-Ständerats und Rechtswissenschaftlers Daniel Jositsch (55) vom Juni des vergangenen Jahres wird in die Diskussion einfliessen. Jositsch regt eine fundamentale Überprüfung bis hin zu einer Abschaffung der Bundesanwaltschaft an.
In einem dritten Schritt sollen die daraus gewonnenen Erkenntnisse der Rechtskommission des Parlaments vorgelegt werden.
DCX STORY: doc7blgv9fg90md28rmhbh [Initiative will Bundesanwalt enger anbinden]
Die Untersuchungen basieren auf einem Entschluss der GPK vom Mai 2019. Der Vorsitz der Inspektion liegt bei Stöckli – und nicht bei seiner Ratskollegin: Die grün-alternative Zugerin Manuela Weichelt-Picard (53) präsidiert Stöcklis Schwesterkommission des Nationalrats. Sie ist eine politische Weggefährtin von Laubers Aufseher und Gegner Hanspeter Uster (62). Vor möglicher Kritik wegen allfälliger Interessenkonflikte bleibt sie somit verschont.
Wer aufseiten der Bundesanwaltschaft die Resultate der Geschäftsprüfer verfolgen wird, ist offen. Lauber selber ist zwar bis 2023 gewählt. Doch ist es höchst unwahrscheinlich, dass er nächsten Silvester im Amt verbringen wird.