Bitcoin und Co.
Bundesrat erweitert Informationsaustausch bei Kryptowährungen

Der automatische Informationsaustausch über Steuerdaten soll künftig auch Kryptowerte abdecken. Der Bundesrat hat die Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes ans Parlament geschickt. Der erste Datenaustausch soll im Jahr 2027 erfolgen.
Publiziert: 19.02.2025 um 13:39 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2025 um 11:36 Uhr
Der Bundesrat will eine fortschrittlichere Kryptomarktregulierung in der Schweiz. (Symbolbild)
Foto: PABLO GIANINAZZI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Trades mit Bitcoin und Co. dem Steueramt verschweigen? Wohl keine gute Idee. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) zuhanden der eidgenössischen Räte. Die Erweiterung betrifft auch die Kryptomarktregulierung in der Schweiz.

Die Schweiz strebt die Umsetzung des von der OECD publizierten neuen Melderahmens für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Kryptowerte (MRK) an, wie der Bundesrat schrieb. Dieser bezieht sich auf den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern. So sollen Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit den traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sichergestellt werden.

Finanzinstitute verpflichtet, Sorgfaltsvorschriften anzuwenden

Die Umsetzung des MRK erweitere die fortschrittliche Kryptomarktregulierung in der Schweiz und trage zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei, hiess es weiter. Mit dem Massnahmenpaket komme die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach.

Neben der MRK betrifft die Botschaft auch die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) der OECD. Die Schweiz hat sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch zukünftige Weiterentwicklungen zu übernehmen.

Mit der Vorlage soll zudem neu die fahrlässige Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflicht unter Strafe gestellt und die Aufnahme neuer Partnerstaaten für den AIA vereinfacht werden. Laut dem Bundesrat ist die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden.

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