Auf einen Blick
Will eine 93-jährige Rentnerin wirklich in spekulative Kryptowährungen investieren? Und müssten bei einer Bank da nicht die Alarmglocken läuten? Um diese Fragen dreht sich ein Streit zwischen Martha Meier und der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Es geht um drei Transaktionen über insgesamt 50’000 Franken.
«Martha Meier hat diese Zahlungen weder gewünscht noch bewilligt», sagt Manfred Baumann. Auch er heisst wie alle Betroffenen in Wirklichkeit anders. Baumann ist Meiers Schwiegerneffe und vertritt sie im Streit mit der ZKB.
Tatsächlich war es nicht Martha Meier, die die Transaktionen in Auftrag gegeben hat, sondern ihr Sohn Kurt. Er verfügte über Vollmachten für alle Konten seiner betagten Mutter.
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Der inzwischen verstorbene Sohn hatte sein eigenes Pensionskassenvermögen verspekuliert, lebte von der Sozialhilfe und hoffte offenbar, mit den Kryptospekulationen den Verlust wieder wettzumachen.
Rückerstattung durch ZKB verlangt
«Die ZKB hat ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Sie hätte diese Überweisungen ohne Martha Meiers ausdrückliches Einverständnis nicht tätigen dürfen», sagt Neffe Baumann. Seine Forderung: Die ZKB müsse Martha Meier die knapp 50’000 Franken erstatten.
Das Geld war von Meiers ZKB-Konto zu Interactive Brokers und zur PJM Investment Akademie geflossen. Interactive Brokers ist ein internationales Brokerunternehmen und führend beim Handel mit Kryptowährungen. Die PJM Investment bietet Kurse zum Geldanlegen an.
Die ZKB schweigt
Dem Beobachter will die ZKB dazu nichts sagen. «Wir kommentieren Kundenbeziehungen generell nicht», schreibt die Medienstelle.
In der Korrespondenz mit Martha Meier stellt sich die Bank auf den Standpunkt, Sohn Kurt habe über eine Kontovollmacht verfügt, deshalb seien die Transaktionen nicht zu beanstanden.
Doch hier macht es sich die ZKB womöglich zu einfach. Denn Kurt Meier versuchte auch bei anderen Banken, Überweisungen vom Konto seiner Mutter an die Kryptohandelsfirma Interactive Brokers zu tätigen, etwa bei der CS. «Die verweigerte nicht nur die Transaktion, sondern annullierte umgehend die Vollmacht», sagt Baumann.
Gegenüber dem Beobachter wollte die UBS – damals CS – dazu nicht Stellung nehmen.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt nur grundsätzlich Stellung: Grundsätzlich habe die bevollmächtigte Person die gleichen Rechte wie der Kontoinhaber. Die Bank sei jedoch verpflichtet, Abklärungen zu treffen, wenn Auffälligkeiten auftreten, etwa bezüglich des Risikoprofils, so die SBVg.
Dank dem Beobachter ein Angebot für runden Tisch
Baumann hat den Fall dem Bankenombudsmann gemeldet. Möglicherweise gibt es aber auch ohne dessen Intervention eine Lösung. Die ZKB habe sich bei ihm gemeldet und angeboten, sich jetzt doch zusammen an einen Tisch zu setzen.
«Die Mitarbeiterin begründete das Angebot mit dem Umstand, dass der Beobachter sich gemeldet habe», sagt Baumann.