Auf einen Blick
- Bürgerliche planen weitere Verschärfungen im Mietrecht
- Nationalrat verschiebt Debatte über Mietrecht-Vorlagen auf nächstes Jahr
- Initiativen von 2016 und 2017 liegen seit vier Jahren in der Kommission
Noch bevor die Abstimmungen zu den Änderungen bei der Untermiete und beim Eigenbedarf durch sind, werkeln Bürgerliche bereits an den nächsten Verschärfungen: Zum einen sollen die Kriterien für die Festsetzung des Mietzinses gelockert werden. Zum anderen soll der Anfangsmietzins von Mieterinnen und Mietern schwerer angefochten werden können.
Die zwei parlamentarischen Initiativen des ehemaligen Präsidenten des Hauseigentümerverbandes und alt Nationalrat Hans Egloff (64) stammen aus den Jahren 2016 und 2017 und liegen bereits seit vier Jahren in der Rechtskommission des Nationalrates. Eigentlich sollten die Vorstösse in der kommenden Wintersession endlich im Nationalrat debattiert werden. Doch daraus wird nichts: Die Kommission verschob die Behandlung nun klammheimlich auf nächstes Jahr.
Bewusste Verschleierung eines koordinierten Angriffes?
Ein Manöver, um den Gegnern der Mietrechtsvorlagen im Abstimmungskampf nicht noch mehr Munition zu geben? Zumindest die Linken sehen es so. Denn eigentlich hiess die Kommission die beiden Begehren bereits im August gut. In der Wintersitzung wäre es nur noch darum gegangen, den Bericht dazu zu verabschieden. «Das dauert vielleicht 15 Minuten», ruft SP-Ständerat Carlo Sommaruga (65, GE) aus.
Vor einem Jahr befürwortete das Parlament zwei Vorlagen zum Mietrecht. Mit der ersten soll die Untermiete stärkeren Auflagen unterliegen. Bisher konnten Vermieterinnen ihren Mietern nur unter strengen Voraussetzungen verbieten, die Wohnung unterzuvermieten. Neu soll die Untermiete nur noch mit expliziter schriftlicher Zustimmung der Vermieterin möglich sein. Und sie soll auch verweigert werden dürfen, wenn sie mehr als zwei Jahre dauert. Zudem verankert die Vorlage explizit die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung, sollten die Auflagen nicht eingehalten werden.
Die zweite Vorlage soll es Vermietern vereinfachen, ihren Mieterinnen zu kündigen, wenn sie die Wohnung zum eigenen Bedarf nutzen wollen. Statt wie bisher einen «dringenden Eigenbedarf» nachzuweisen, müssten Vermieter neu nur noch einen «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte» geltend machen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage findest du hier.
Vor einem Jahr befürwortete das Parlament zwei Vorlagen zum Mietrecht. Mit der ersten soll die Untermiete stärkeren Auflagen unterliegen. Bisher konnten Vermieterinnen ihren Mietern nur unter strengen Voraussetzungen verbieten, die Wohnung unterzuvermieten. Neu soll die Untermiete nur noch mit expliziter schriftlicher Zustimmung der Vermieterin möglich sein. Und sie soll auch verweigert werden dürfen, wenn sie mehr als zwei Jahre dauert. Zudem verankert die Vorlage explizit die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung, sollten die Auflagen nicht eingehalten werden.
Die zweite Vorlage soll es Vermietern vereinfachen, ihren Mieterinnen zu kündigen, wenn sie die Wohnung zum eigenen Bedarf nutzen wollen. Statt wie bisher einen «dringenden Eigenbedarf» nachzuweisen, müssten Vermieter neu nur noch einen «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte» geltend machen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage findest du hier.
Sommaruga, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes, geht mit den Bürgerlichen scharf ins Gericht: «Es ist eine politische Sauerei!» Die Mehrheit der Kommission versuche, mit der erneuten Verzögerung zu verschleiern, dass die Mietrechtsvorlagen Teil eines koordinierten Vorhabens seien. «Denn zuerst will man Mieterinnen und Mieter einfacher hinauswerfen und anschliessend die Miete einfacher erhöhen.»
Bürgerliche wehren sich gegen Vorwurf
Philipp Matthias Bregy (46, VS), Kommissionsmitglied der Mitte sowie Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, widerspricht: Es sei keineswegs so, dass die bürgerlichen Räte die beiden Vorlagen bewusst aus dem Kreuzfeuer der Abstimmungen entfernen wollen. «Es ist ja sowieso schon längst klar, wer dafür und dagegen ist. Die Vorlagen sind gutgeheissen, da wird sich nicht mehr viel ändern.» Wann sie also effektiv in den Nationalrat kommen, spiele keine grosse Rolle.
Mehr zu den Mietvorlagen
Jedenfalls wird sich die grosse Kammer nun frühestens in der Frühjahrssession mit den neuen Verschärfungen beschäftigen. Kommen sie durch das Parlament, wird es vermutlich erneut ein Referendum geben: Wie der Mieterinnen- und Mieterverband ankündigte, werde er auch die beiden neuen Vorlagen mit aller Kraft bekämpfen.