Auf einen Blick
- Umfrage: 59 Prozent der Stimmberechtigten unterstützen die Mietrechtsvorlage zur Untermiete
- Geschäftsmieter befürchten negative Auswirkungen und bilden Nein-Komitee
- Gewerbler sehen bei einer Annahme die Planungssicherheit gefährdet
Es läuft gut für Gregor Rutz, den Präsidenten des Hauseigentümerverbands. Gemäss SRG-Umfrage wollen drei Wochen vor der Abstimmung komfortable 59 Prozent der Stimmberechtigten die Mietrechtsvorlage zur Untermiete annehmen.
Die Regeln sollen strenger werden: Neu dürften Vermieter eine Untervermietung ablehnen, die länger als zwei Jahre dauern soll – dafür braucht es künftig ihre schriftliche Zustimmung. Und Mietern, die damit verbundene Auflagen missachten, kann einfacher gekündigt werden.
Die Befürworter der Revision behaupten, so liessen sich missbräuchliche Untervermietungen über Buchungsplattformen wie Airbnb verhindern; von dieser Präzisierung des Rechts würden Mieterinnen und Vermieter gleichermassen profitieren. Die Gegner sehen darin allerdings einen Frontalangriff aufs Mietrecht: Den Vermietern gehe es nur darum, Mieter schneller loszuwerden, um danach den Mietzins in die Höhe zu schrauben.
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Im Parlament stimmten SP, Grüne und die GLP gegen die Vorlage, die Bürgerlichen dafür. Guy Parmelin hatte ein Nein empfohlen – die heutigen Regeln würden genügen. Ausserdem, so argumentierte der SVP-Bundesrat im Frühjahr 2023 vergeblich, schaffe die Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre bei Geschäftsräumen ein neues Problem.
«Erhebliche Unsicherheit»
Wie dieses Problem aussehen könnte, weiss Sebastian Kluge, Handchirurg mit eigener Praxis im Zürcher Seefeld. Für ihn ist eine hochstehende handchirurgische Behandlung nur in enger Zusammenarbeit mit einer Ergotherapeutin möglich, die zur Untermiete in seiner Praxis arbeitet: «Würden die Auflagen für solche Mietverhältnisse verschärft, entstünde eine erhebliche Unsicherheit in Bezug auf die Versorgungsqualität.»
Auch die zweite Mietrechtsvorlage, die am 24. November zur Abstimmung kommt, beurteilt Kluge kritisch. Diese sieht vor, dass Vermieter einfacher Eigenbedarf geltend machen können. Für den Chirurgen wäre das ein weiterer Unsicherheitsfaktor.
Als er sich 2019 selbständig machte, hatte sich der Standort unweit der Zürcher City bereits über viele Jahre bewährt. «Es ergibt keinen Sinn, eine Praxis irgendwo zu eröffnen, wo es keinen Handchirurgen braucht.» Müsste er raus, weil der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, hätte er ein existenzielles Problem. Man könne, so Kluge, eine Röntgenanlage nicht so einfach von A nach B zügeln. «Bei einer Annahme wäre das Fortbestehen meiner handchirurgischen Tätigkeit gefährdet.»
«Verheerende Auswirkungen»
Der Handchirurg ist nicht der einzige Unternehmer, der gegen die Änderungen beim Mietrecht kämpft – und damit gegen die Linie des Schweizerischen Gewerbeverbands. Rund einen Monat vor dem Urnengang hat sich das Komitee «Faire Mieten für Unternehmen» gebildet, das sich anders als die grossen Gewerbeverbände für ein doppeltes Nein einsetzt. Als Geschäftsmieter und Untermieter würden KMU durch die Mietrechtsrevision benachteiligt, argumentieren die Mitglieder. Die Untervermietung würde erheblich erschwert. Eine Beschränkung auf zwei Jahre sei realitätsfern: «Bei Geschäftsmieten ist eine längere Laufzeit die Norm.»
«Wir benötigen eine langfristige Perspektive», sagt Seraina Rohner, die mitten in Zürich eine kleine Schreinerei betreibt. Sie befürchtet, dass ihr bei einer Annahme der beiden Vorlagen einfacher gekündigt werden könnte. Rohner: «Für uns wäre das verheerend.»
In der Stadt Zürich sei es schon heute extrem schwierig, geeignete Räume für ein Gewerbe zu finden, das Lärm produziere. Würde die Untermiete auf zwei Jahre beschränkt oder lockere man die Regeln beim Eigenbedarf, würde das unternehmerische Risiko zu gross. «Wir können nicht einfach unsere Laptops zuklappen und weiterziehen», sagt Rohner. Ohne langfristige Perspektive gehe es nicht: «Eine Schreinerei zu zügeln, ist ein wahnsinniger Hosenlupf.»
«Revision schafft Klarheit»
Hauseigentümerverbands-Präsident Gregor Rutz sieht das völlig anders: «Die Mietrechtsrevisionen schaffen Sicherheit. Wenn ein Gewerbebetrieb sein Lokal als Untermieter bezogen hat, ist es wichtig, dass eine schriftliche Bestätigung für diese Untermiete vorliegt und auch bezüglich allfälliger Fristen Klarheit herrscht.»
Die zweite Vorlage bringe ebenfalls Vorteile fürs Gewerbe, ist Rutz überzeugt. Heute sei «dringender» Eigenbedarf – also eine Notsituation – Voraussetzung für den Vermieter, den Mieter aus einem Geschäftslokal herauszukündigen: «Wenn ein KMU mehr Raum braucht, kann diese Hürde fatal sein.»
Künftig soll es genügen, dass «ein wichtiger und aktueller Grund» vorliegt. Zugleich bleibe der Mieterschutz vollumfänglich gewahrt, so Rutz. «Auch die Fristen für Erstreckungsbegehren, die bis sechs Jahre reichen, bleiben unverändert.»