Auf einen Blick
- Schweiz ignoriert Umweltverträglichkeitsprüfung für AKW Leibstadt. Anwohner fordern demokratische Mitsprache
- Trinationale Verbände kritisieren fehlende Prüfung von Langzeitbetrieb-Auswirkungen
- 15 Anwohnende reichten im Februar 2024 Gesuch beim Uvek ein
Eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte die Schweiz nach internationalem Recht aus eigenem Antrieb prüfen müssen, teilte der Trinationale Atomschutzverband am Freitag, gemeinsam mit Greenpeace und der Schweizerischen Energie-Stiftung mit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde. Das Bundesamt für Energie (BFE) nahm auf Anfrage keine Stellung zur eingegangenen Beschwerde, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Bereits im Februar 2024 hatten fünfzehn Anwohnende ein entsprechendes Gesuch ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gerichtet. Sowohl das Uvek als auch das BFE seien nicht auf das Gesuch eingegangen.
Recht auf demokratische Mitsprache eingefordert
Die direkt betroffenen Anwohnenden fordern ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein, welches Bestandteil der UVP sei. Die UVP diene dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen, hiess es weiter.
Das AKW Leibstadt soll Mitte Dezember den Langzeitbetrieb aufnehmen. Die Schweiz bediene den ältesten AKW-Park der Welt, der ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial darstellt, hiess es in der Medienmitteilung.