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Schlimme Szenen in Opfikon ZH:Video zeigt Dutzende bewaffnete Männer

Baume-Schneider erklärt sich
Asyl trotz Sympathien für Eritreas Machthaber

Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider stellt klar, dass das Asyl erst bei schweren Delikten aberkennt werden kann. Eine Teilnahme von Eritreern an regimefreundlichen Anlässen reiche nicht aus, so die Justizministerin.
Publiziert: 18.09.2023 um 20:57 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2023 um 06:39 Uhr
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Die Polizei in Stuttgart konnte die eritreischen Randalierer nach den Ausschreitungen einkesseln.
Foto: keystone-sda.ch

Bei einer Eritrea-Veranstaltung kam es am Wochenende im deutschen Stuttgart zu wüsten Szenen. 27 Polizeimitarbeiter, mehrere Teilnehmer der regimenahen Veranstaltung und zwei oppositionelle Eritreer wurden bei Ausschreitungen verletzt. Insgesamt waren 300 Polizeibeamte im Einsatz. Offenbar waren auch Eritreer aus der Schweiz angereist. 

Das Phänomen von sich prügelnden Anhängern und Gegnern der eritreischen Regierung ist auch hierzulande ein Thema. So gingen erst Anfang September auch im Kanton Zürich Eritreer aufeinander los. Das Thema lässt die Politik hierzulande nicht kalt. 

Deshalb wollten SVP-Politiker von der zuständigen Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) am Montag wissen, was sie zu Gedenken tue, um die Gewalt unter Eritreer hierzulande zu unterbinden.

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Asyl erst bei schwerer Tat aberkannt

SVP-Nationalrat Benjamin Fischer (32) fragte den Bundesrat, was er dagegen tue, um diesen innerstaatlichen Konflikt der eritreischen Migranten zu entschärfen.

Es sei der Schweiz nicht bekannt, wie viele eritreische Flüchtlinge das aktuelle Regime in Eritrea unterstützen. «Ein grosser Teil der eritreischen Diaspora ist politisch nicht aktiv», heisst es in der Antwort von Elisabeth Baume-Schneider.

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Eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung könne nur widerrufen werden, wenn jemand «erheblich oder wiederholt respektive schwerwiegend gegen die öffentliche Sicherheit» verstosse, so die Bundesrätin in ihrer Antwort am Montag. 

Asyl aberkennen könne man aber erst, wenn ein Flüchtling für ein Verbrechen mit einer Strafandrohung von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt werde, so Baume-Schneider. Die Tat müsste überdies als besonders verwerflich eingestuft werden können. «Eine Teilnahme an regimefreundlichen Anlässen allein – auch wenn es dabei zu Ausschreitungen kommt – dürfte zur Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausreichen», so Baume-Schneider.

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Keine Vermittlung zwischen Streithähnen

Die Kantone können aber aufgrund ihrer Zuständigkeit polizeiliche Massnahmen wie Rayonverbote aussprechen. Der Bund aber habe nicht die Kompetenz, Veranstaltungen der Diaspora zu verbieten oder zu beschränken. Auch könne der Bund nicht als Mediator auftreten, so die Justizministerin weiter. Das Thema solle nun aber vertieft in der Kerngruppe Sicherheit besprochen werden. 

Das Bundesamt für Migration (SEM) betonte schon vor Wochen gegenüber Blick, dass europäische Länder keine Möglichkeit zur erzwungenen Rückführung haben, da Eritrea nicht kooperiert. Dennoch erlaubt das Asylgesetz den hiesigen Behörden, in bestimmten Fällen den Asylstatus oder den Flüchtlingsstatus aufzuheben oder abzulehnen. Insbesondere dann, wenn die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. 

Am Wochenende sagte SEM-Chefin Christine Schraner Burgener (59), dass Anlässe, bei denen die Gefahr von Ausschreitungen bestehen, künftig nicht mehr bewilligt werden. (sie)

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