Am Wochenende gingen in Opfikon ZH Eritreer aufeinander los. Bei der Schlägerei zwischen Anhängern des Regimes von Isayas Afewerki (77) und dessen Gegnern wurden zwölf Personen verletzt. Drei Eritreer wurden verhaftet.
Geht es nach dem Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (64, parteilos), sollen die Ausschreitungen Folgen haben. Fehr kündigte an, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die Namen der Verantwortlichen weiterzuleiten. Im Visier hat er jene Eritreer, die hinter Machthaber Afewerki stehen: «Es gibt keinen Grund, weshalb regimetreue Eritreer in der Schweiz weiterhin Schutzstatus geniessen sollen», so Fehr gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung».
Damit fordert der Sicherheitsdirektor den Bund auf, die Aufenthaltsberechtigung der Eritreer zu überprüfen. Noch sind die Dossiers nicht in Bern angekommen, aber SEM-Sprecher Daniel Bach sagt: «Wir werden diese Fälle anschauen und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben.»
Theoretisch hat der Bund die Möglichkeit, Aufenthaltstitel nicht zu gewähren oder gar zurückzuziehen. So sieht das Asylgesetz vor, einem Flüchtling keinen Schutz zu gewähren, wenn er wegen verwerflicher Handlungen des Asyls unwürdig ist, die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz verletzt hat oder gefährdet oder wenn ein Landesverweis gegen ihn ausgesprochen wurde.
Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kann der Bund Flüchtlingen unter anderem ebenfalls wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entziehen.
Das grosse Problem ist der Vollzug
Ob dies durch die Schlägerei am Wochenende bereits gegeben ist, darf aber bezweifelt werden. Die Hürden sind hoch – am niedrigsten wahrscheinlich bei Migranten, die keinen Flüchtlingsstatus haben, sondern vorläufig aufgenommen wurden. Das sind Asylsuchende, die die Schweiz eigentlich verlassen müssten, deren Wegweisung aber unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist.
Und das ist im Fall von Eritrea das eigentliche Problem: Eine freiwillige Rückreise nach Eritrea ist zwar möglich. Aber: «Die eritreischen Behörden akzeptieren nach wie vor keine zwangsweise Rückkehr ihrer Staatsbürger», schreibt das SEM. Auch nicht, wenn es Regimeanhänger sind. (sf)