«Ständerat ging mit Bankern hart ins Gericht»
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Blick-Redaktorin Hartmann:«Ständerat ging mit Bankern hart ins Gericht»

Ausserordentliche CS-Session
Das fordert der Ständerat vom Bund

An der ausserordentlichen Session zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat der Ständerat einen Bericht vom Bundesrat verlangt. Der Bericht soll Aufschluss über einige der drängendsten Fragen liefern und die Grundlage für Massnahmen bilden.
Publiziert: 11.04.2023 um 18:31 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2023 um 18:52 Uhr
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Zu Beginn der ausserordentlichen Session zur Übernahme der CS durch die UBS debattierte der Ständerat.
Foto: keystone-sda.ch

Am Dienstag startete die ausserordentliche Session zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS in Bern. In der ersten Debatte fordert der Ständerat vom Bundesrat Antworten auf zahlreiche Fragen zum Vertrauensschwund in die Credit Suisse und der anschliessenden Rettung der Grossbank durch den Staat.

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Die kleine Kammer hiess am Dienstag stillschweigend und oppositionslos ein Postulat ihrer Finanzkommission (FK-S) mit einer Liste von Fragen gut. Bevor allerdings Gesetze angepasst werden könnten, brauche es eine Analyse, sagte Kommissionspräsidentin Johanna Gapany (34, FR) von der FDP.

Die Forderungen des Ständerats

«Wir stehen am Anfang eines langen Weges», sagte Gapany. Der verlangte Bericht solle eine Gesamtsicht liefern, die sich nicht nur auf den Fall Credit Suisse beziehe. «Wir können und müssen darauf hinarbeiten, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt.»

Dazu stellt die Kommission folgende Forderungen an den Bundesrat:

  • Er soll sicherstellen, dass die «Too big to fail»-Regelung künftig in jedem Fall greift.
  • Banken sollen verpflichtet werden können, systemrelevante Teile und ausländische Niederlassungen stillzulegen.
  • Das Bankengesetz soll so angepasst werden, dass das Risiko, das von Grossbanken ausgeht, «drastisch» reduziert wird.
  • Der Ständerat fordert dazu höhere Eigenkapitalanteile, Beschränkungen von Boni und mehr Bussenkompetenz für die Finma.
  • Er soll darlegen, wie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung einer solchen Bank künftig zur Rechenschaft gezogen werden können.
  • Insbesondere Handlungsweise, Verantwortung, Haftungsbedingungen und Vergütungen der Führungsverantwortlichen soll der Bundesrat unter die Lupe nehmen.
  • Er soll die Auswirkungen der Übernahme durch die UBS auf den Wettbewerb untersuchen.

Bericht Ja – verpflichtende Massnahmen Nein

Der Bundesrat erklärte sich mit den Aufträgen einverstanden und zeigte sich bereit, den Bericht innerhalb eines Jahres vorzulegen. Die Vorfälle und auch das bestehende «Too big to fail»-Regelwerk müssten umfassend evaluiert werden, schrieb er dazu. In die Analyse will er auch externe Gutachten einbeziehen.

Zur Umsetzung von Massnahmen verpflichten will der Bundesrat sich aber derzeit nicht. Der verlangte Bericht werde Hinweise liefern, welche Massnahmen nun angezeigt seien. (SDA/shq)

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