Ausgerechnet am Gericht!
Beamtin beschimpft Mann mit «N-Wort» – und bleibt trotzdem ohne Strafe

Die Mitarbeiterin eines Schaffhauser Gerichtes hatte einen Mann mit dem «N-Wort» beschimpft. Obwohl das unbestritten ist, liess nun auch das Bundesgericht die Frau straffrei davonkommen. Was dürfen Staatsangestellte?
Publiziert: 03.01.2025 um 18:40 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2025 um 08:17 Uhr
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Ein Mann hört auf seiner Combox, wie eine Gerichtsbeamtin das N-Wort gegen ihn verwendet.
Foto: Bloomberg via Getty Images

Auf einen Blick

  • Gerichtsmitarbeiterin beschimpft Mann mit N-Wort, wird aber nicht bestraft
  • Betroffener beschimpfte Frau zurück - und wird deshalb verurteilt
  • Frau muss 9000 Franken Gerichtskosten und Entschädigungen zahlen
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Der Mann dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als er seine Combox abhörte. Dort hatte eine juristische Mitarbeiterin des Schaffhauser Kantonsgerichts eine Nachricht hinterlassen, wo sie ihn mit dem «N-Wort» beschimpfte. Der Mann hatte, damals 2019, in einem Streit um Unterhaltszahlungen für seinen minderjährigen Sohn mit der Justiz zu tun. «Ruf zurück, Du N****», sprach die - damalige - Gerichtsmitarbeiterin offenbar wütend auf die Combox. Ein weiterer Justizangestellter sass im Raum und bezeugte dies später.

Deshalb war die Frau vom Kantonsgericht – an dem sie selbst angestellt war – zuerst wegen Beschimpfung zu einer bedingten Strafe von 20 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt worden. Das Schaffhauser Obergericht liess dann aber Milde walten. Es verurteilte die Frau wegen der unbestritten herabwürdigenden Aussage zwar auch, befreite sie aber von der Strafe, wie nun einem Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist.

Der Betroffene hatte zurückgeschimpft

Der Hintergrund der Straffreiheit: Laut Gesetz kann ein Gericht bei Beschimpfungen die Strafe aussetzen, «wenn die streitenden Teile sich selber schon an Ort und Stelle Gerechtigkeit verschafft haben». Und der Mann hatte sich tatsächlich auch abfällig über die Frau geäussert.

Dieser hatte sich dabei selbst ein Bein gestellt: Er zeichnete die Combox-Nachricht zu Beweiszwecken auf einem anderen Gerät auf. Und auf dieser Aufnahme ist nach der Combox-Nachricht der Frau zu hören, wie der französischsprachige Mann enerviert sagt, er werde gegen diese «pute» (französisch für Hure) Anzeige erstatten.

Strafmildernd kam hinzu, dass sie offenbar im Glauben war, den Hörer abgehängt zu haben. Vorsätzlich habe sie also nicht gehandelt, urteilten die Schaffhauser Richter über die Justizangestellte.

9000 Franken bleiben übrig

Doppeltes Pech hat offenbar der Betroffene: Er wurde nicht nur beschimpft, laut Gerichtsurteil ist er wegen seiner Beschimpfung auch verurteilt worden.

Ungeschoren kam auch die Frau nicht davon: Sie muss Gerichtskosten und Entschädigungszahlungen von fast 9000 Franken berappen. Immerhin: Einen Eintrag ins Strafregister bleibt ihr erspart. Das ist für eine Justizangestellte doch nicht unerheblich.

Ein Ungleichgewicht? Beamte müssten ihre Geschäfte zwar korrekt und zuverlässig führen, schreibt das Bundesgericht. Und es sei im Interesse aller, «dass Beschimpfungen durch Staatsangestellte konsequent geahndet werden». Einerseits sei die Frau aber verurteilt worden, wenn auch ohne zusätzliche Strafe. Andererseits seien die Gerichtskosten hoch.

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