Er war damals Berner Kapo-Chef
Was wusste Bundesanwalt Blättler über umstrittenes Polizisten-Buch?

Blick-Recherchen zeigen, dass ein Berner Polizist in seinem Buch fragwürdige Polizeipraktiken beschreibt. Vom Buch wusste der damalige Polizeikommandant und heutige Bundesanwalt Stefan Blättler – vom Inhalt distanziert er sich heute.
Publiziert: 03.12.2024 um 20:15 Uhr
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Ein Buch eines Berner Polizisten, das fragwürdige Praktiken und die Verteidigung des N-Wortes thematisiert, sorgt für Aufruhr bei der Kantonspolizei.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Buch eines Berner Polizisten wirft schlechtes Bild auf Kantonspolizei
  • Polizist beschönigt N-Wort, Rechtsabteilung prüfte nur Teile des Buchs
  • Damaliger Kommandant Stefan Blättler lehnte Vorwort-Anfrage ab
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Ein Buch wirft ein schlechtes Licht auf die Berner Polizei. Wie Recherchen von Blick zeigen, schrieb ein Polizist ein Buch, das von einem wenig rassismuskritischen Verhalten bei der Berner Polizeiarbeit zeugt. Der Autor beschreibt darin etwa, dass er das N-Wort «ganz hübsch» finde. Oder dass seine Kollegen auch mal Selbstjustiz verübt hätten im Dienst. Das Buch erschien 2018 – der Polizist ist weiterhin im Dienst. 

Die Kantonspolizei hat sich bereits von den Aussagen des Buches distanziert und den Autor zu einem Gespräch vorgeladen.

Ex-Kommandant distanziert sich von Aussagen

Eine Frage, die sich heute stellt, ist: Was wusste der damalige Berner Polizeikommandant, Stefan Blättler (56)? Er besetzt heute die Stelle des Bundesanwalts.

Unbestritten ist: Der Autor hatte die Leitung der Kantonspolizei über sein Werk informiert. Allerdings will die Kantonspolizei heute nicht mehr genau wissen, «wer vom Buchprojekt alles Bescheid wusste». 

Doch Blättler war offensichtlich im Bild darüber, dass es dieses Buch gibt: Er wurde damals vom Autor für das Verfassen des Vorwortes angefragt. Das bestätigt die Medienstelle der Bundesanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Blick. Der damalige Kommandant habe dies aber abgelehnt.

Der Bundesanwalt will nichts mehr zu tun haben mit dem Werk, das der Polizist in seiner Freizeit verfasst hatte. «Herr Blättler hat weder Vorwort noch Buch gelesen», lässt er ausrichten. Er habe daher auch keine Kenntnis von den problematischen Textpassagen. «Von der entsprechenden Wortwahl distanziert sich Herr Blättler in aller Form und hat eine solche nie toleriert», heisst es bei der Bundesanwaltschaft aber weiter. 

Polizei war informiert über das Buch

Im Nachwort bedankt sich der Autor jedoch bei den «Kollegen der Rechtsabteilung der Kantonspolizei Bern für das OK der Texte». Hat der Berner Polizist also den Segen der Polizei gehabt für seine Aussagen im Buch? 

Bei der Kantonspolizei Bern bestätigt man, dass der Autor «einzelne Passagen» auf eine mögliche Datenschutz- und Amtsgeheimnisverletzung zur Prüfung vorgelegt habe.

Ausgerechnet die Textpassage im Vorwort, in dem er das N-Wort beschönigt, sei nicht darunter gewesen. «Insbesondere weisen wir explizit daraufhin hin, dass seitens Kantonspolizei Bern nie das vollständige Buch gegengelesen, respektive freigegeben wurde», heisst es bei der Polizei weiter.

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