Jansen forderte zunächst in einer Motion, dass kontrollierte Personen jeweils eine schriftliche Bestätigung erhalten sollten, die den Grund der Kontrolle aufführt. Damit sollen allfällige Fälle von Racial Profiling einfacher dokumentiert werden können. Jansen wandelte ihre Motion in ein weniger verbindliches Postulat um, wollte es aber stehen lassen, damit die Regierung ein solches Quittungssystem überprüft.
Die SP-Landrätin bezog bei ihrer Forderung auf ein diesjähriges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieses hatte die Schweiz im Fall um den Beschwerdeführers Mohamed Wa Baile einstimmig wegen einer diskriminierenden Personenkontrolle verurteilt.
Das Postulat hatte eine intensive Debatte zur Folge. Mehrere Ratsmitglieder von bürgerlicher und grünliberaler Seite warfen der SP-Fraktion vor, die Kantonspolizei pauschal unter Rassismusverdacht zu stellen und deren Arbeit zu wenig wertzuschätzen.
Zudem befürchteten sie mehr Bürokratie durch eine solche Quittungspflicht. Die SP hielt dagegen, es gehe hier nicht um einen Pauschalverdacht, sondern darum, mit einem solchen System die Professionalität der Polizeiarbeit zu stärken. Zudem würde dies die Polizei auch vor falschen Verdächtigungen schützen.
Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) wies darauf hin, dass Betroffene schon jetzt mutmasslich diskriminierende Kontrollen bei der Beratungsstelle Stopp Rassismus wie auch bei der Ombudsstelle des Kantons melden könnten. «In den letzten Jahren sind keine Meldungen getätigt worden», sagte Schweizer.
Jansens Postulat wurde mit 39 zu 38 Stimmen überwiesen. Mit 56 zu 20 Stimmen wurde es anschliessend abgeschrieben.