Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beriet das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windanlagen und hiess es einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten.
Ein zentrales Anliegen ist der Urek-S der Einbezug der Standortgemeinden und die demokratische Legitimation der beschleunigten Projekte. Die beschleunigten Verfahren sollten deshalb nur angewendet werden, wenn die Gemeinden der Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben.
Auch Kantone drücken aufs Gas
Ausgenommen davon sollen Kantone sein, die vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben. Diese neuen Regelungen sollten nach Ansicht der Kommission kein Hindernis für die Verfahrensbeschleunigung darstellen. In den übrigen Punkten schliesst sie sich der Vorlage des Nationalrats an.
Verschiedene Kantone sind bereits daran, den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet voranzutreiben. So will etwa Graubünden bis zu 30 alpine Flächen für Windkraft nutzbar machen. Auch in den grossen Skigebieten würden dann direkt neben der Piste Windräder surren. Dennoch schlagen die Tourismus-Destinationen bisher nicht Alarm. (SDA/dba)