Darum gehts
- Bundesanwaltschaft zieht positive Bilanz und erwirkt wegweisende Urteile
- Schweiz erwägt Einführung von Vergleichsinstrumenten für Unternehmensstrafverfahren nach US-Vorbild
- Rund 120 Strafverfahren im Bereich Terrorismus wurden 2024 geführt
Insgesamt zieht die Bundesanwaltschaft eine positive Bilanz des vergangenen Jahres. Sie habe mehrere Urteile erwirkt, «die wegweisenden Charakter haben», hiess es in einer Mitteilung zum Tätigkeitsbericht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Als Beispiel nannte die Behörde die – noch nicht rechtskräftige – Verurteilung des ehemaligen Innenministers von Gambia, Ousman Sonko (56), wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Strafbefehle gegen internationale Rohstoffkonzerne und der erste Prozess am Bundesstrafgericht wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit eines Unternehmens bezüglich der Bestechung fremder Amtsträger zeigten, dass auch das Schweizer Unternehmensstrafrecht funktioniere. «Die lange Dauer dieser Verfahren stellt für die Bundesanwaltschaft allerdings eine grosse Herausforderung dar.»
Schweiz soll sich an den USA und Frankreich orientieren
In der Schweiz ist die Verurteilung eines Unternehmens an zahlreiche strenge Bedingungen geknüpft. «Die Bundesanwaltschaft böte Hand, diesen Hindernislauf durch einen Vergleich abzukürzen», liess sich Bundesanwalt Stefan Blättler (66) im Tätigkeitsbericht zitieren.
Als Vorbild dienen sollen Instrumente, wie sie in den USA und in Frankreich zur Anwendung kommen. Ohne formell verurteilt zu werden, müssen dort Unternehmen den verursachten Schaden wiedergutmachen und sich verpflichten, künftig «sauber» zu wirtschaften. Auf diesem Weg wird das fehlbare Unternehmen von der Justiz begleitet und kontrolliert.
Wenn auch die Schweiz diesen Weg ginge, «wäre noch eine weitaus effizientere und effektivere Strafverfolgung in diesem Bereich möglich», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Bundesrat ist aktuell vom Parlament beauftragt, die Vor- und Nachteile der Einführung eines solchen Instruments zu prüfen.
Hohe Anzahl Terrorismus-Verfahren
Ausserordentlich hoch war mit rund 120 die Anzahl der Strafverfahren im Bereich Terrorismus, welche die Bundesanwaltschaft gemäss Mitteilung im Jahr 2024 führte. «Das zeigt, wie aktuell diese Bedrohung ist», schrieb Blätter im Editorial des Berichts.
Mit grosser Sorge beobachte er, dass vergangenes Jahr in verschiedenen Bereichen nicht alle Ermittlungen rechtzeitig hätten durchgeführt werden können, weil die Bundeskriminalpolizei über zu wenig Personal verfüge, so Blättler weiter. Deshalb brauche es über die nächsten Jahre «einen moderaten, aber steten Personalaufbau».
Kürzlich hatte bereits die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) mehr Personal für die Bundeskriminalpolizei gefordert. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte fehlten die notwendigen Mittel.
Immer weniger Bundesermittler
Die Stärkung der Ermittlungskapazitäten der Bundeskriminalpolizei ist keine neue Forderung. Die ehemalige Direktorin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle (64), hatte vor ihrem Abgang Mitte Januar vor immer knapper werdenden Geldern für die innere Sicherheit gewarnt. «Alle Polizeien, die Staatsanwälte und Ermittler in der Schweiz haben zu wenig Mittel», sagte sie.
Gemäss dem neusten Inspektionsbericht der AB-BA sprach die Fedpol-Direktorin von 200 fehlenden Bundesermittlerinnen und Bundesermittlern. Fakt ist, dass deren Anzahl in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent sank. Nach Ansicht der AB-BA müssten in einigen Deliktsfeldern bei der Bundeskriminalpolizei zwei bis drei Mal mehr Bundesermittlerinnen und Bundesermittler mit entsprechenden fachlichen Kompetenzen tätig sein.
Bundesanwalt Blättler sagte vor knapp einem Jahr zur Ressourcenfrage, dass er sich in ständigem Austausch mit dem Parlament befinde. Dieses habe zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen für die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz genügend seien.