Auf einen Blick
- Ex-Innenminister Gambias bleibt in Sicherheitshaft wegen Fluchtgefahr
- Ousman Sonko will in Gambia leben, hat keine Verbindungen zur Schweiz
- 20 Jahre Freiheitsstrafe und 12 Jahre Landesverweisung für Sonko
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat die Sicherheitshaft für den erstinstanzlich verurteilten Ex-Innenminister Gambias bis Mitte Februar verlängert. Damit soll der Strafvollzug gesichert werden, weil Fluchtgefahr besteht. Ousman Sonko (55) wurde im Mai zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
Weil sich abzeichnete, dass die Erstellung des schriftlich begründeten Urteils länger dauern würde als die bis dahin bewilligte Sicherheitshaft, hat die Strafkammer die Haft Mitte November um drei weitere Monate verlängert. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Kammer hervor.
Das Gericht schreibt darin, dass Sonko im Laufe des Prozesses ausgesagt habe, wieder in Gambia leben zu wollen. Dort und in den USA lebten Familienmitglieder von ihm. Zur Schweiz habe er keinerlei engere Verbindungen. Es sei deshalb von Fluchtgefahr auszugehen.
Lange Freiheitsstrafe
Sonko befindet sich seit bald acht Jahren in Haft. Aufgrund der ausgesprochenen Freiheitsstrafe bestehe derzeit keine Gefahr von Überhaft. Diese bedeutet, dass die verhängte Strafe weniger lang ist, als die in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft verbrachte Zeit.
Sonko wurde wegen mehrfach vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Folter, beides als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verurteilt. Zudem hat die Strafkammer eine Landesverweisung von zwölf Jahren angeordnet. Im Staatsdienst und zuletzt als Innenminister hat er sich laut Gericht in der Zeit von 2000 bis 2016 an Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.