Bundesverwaltungsgericht verweigert Schawinski Konzession für sein Bündner Privatradio
«Ich stehe noch immer unter Schock»

Das neueste Projekt von Medienpionier Roger Schawinski, Radio Alpin Grischa, kann nicht umgesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen. Gegenüber Blick äussert der Radiomacher sein Unverständnis.
Publiziert: 30.01.2025 um 15:29 Uhr
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Aktualisiert: 30.01.2025 um 15:54 Uhr
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Roger Schawinski erhält keine Konzession für sein neues Privatradio.
Foto: Philippe Rossier

Auf einen Blick

  • Roger Schawinski erhält keine Konzession für Radio Alpin Grischa
  • Bundesverwaltungsgericht lehnt Schawinskis Antrag wegen einer zusätzlichen Volontär-Stelle ab
  • 79-jähriger Medienunternehmer kritisiert Entscheidung als nicht nachvollziehbar
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Laszlo SchneiderTeamlead People-Desk

Roger Schawinski (79) ist ein Visionär – sein Name steht synonym für die mediale Privatisierungs-Revolution der Schweiz, vor allem in den 1970er-, 80er- und 90er-Jahren sorgte er mit Piratensendern und neuen Sendekonzepten für frischen Wind in der Branche. Seinen Weg wollte er auch 2025 mit einem Privatradio für die Südostschweiz weitergehen. Dieses Mal allerdings ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht gab einer Beschwerde statt, Schawinski bekam die Konzession für Radio Alpin Grischa nicht. «Die Radio Alpin Grischa AG erfüllt das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht», urteilt das Gericht.

Es handelt sich dabei um einen Entscheid in erster und letzter Instanz, der nicht angefochten werden kann. Für den Radio-Pionier ist das «absolut nicht nachvollziehbar», wie er im Gespräch mit Blick erklärt. «Die Entscheidung ist aus gesellschaftlicher Sicht fragwürdig». Und weiter: «Ich stehe noch immer unter Schock.» 

«Monopolstellung zementiert»

Schawinskis Frust ist nachvollziehbar – als Grund für die nicht erteilte Konzession führt das Bundesverwaltungsgericht eine zusätzliche Volontär-Stelle an. «Sogar das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) war mit unserem Vorschlag einverstanden – diese Entscheidung bedeutet für das Bakom auch eine Niederlage. Zumal unser Gesuch besser als die anderen war». Für Schawinski sei jetzt «das Angebot zur Meinungsfreiheit nicht mehr gegeben» – die Konzession geht erneut an Radio Grischa, «das damit seine Monopolstellung zementiert». 

Ob es sich bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts um einen persönlichen Feldzug gegen seine Person handeln könnte, möchte Schawinski derweil nicht kommentieren; was nichts daran ändere, dass er die Situation «einfach grotesk» fände – «ich fühle mich wie in einem Kafka-Roman». 

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