Die Herzen nahezu aller Rock-Fans setzten einen Moment aus, als gestern Mittwochabend bekannt wurde, dass Tina Turner (†83) verstorben ist. Die Sängerin sei in ihrem Zuhause in Küsnacht ZH friedlich eingeschlafen, so teilte das Management Turners auf Instagram mit. Ihre Fans, so gab ihr Sprecher bekannt, haben keine Chance, öffentlich um ihr Idol zu trauern: «Tina Turner wird im engsten Freundes- und Familienkreis während einer privaten Zeremonie beigesetzt.» Zudem bitten ihre Angehörigen um Privatsphäre – Presseanfragen würden keine beantwortet.
Turner fand 1973, während ihrer Horror-Ehe mit Ike Turner (1931-2007) zum Buddhismus. In einem Interview erklärte die Sängerin, wie sehr sie der buddhistische Glaube beeinflusst hat: «Das Studium und das Praktizieren der buddhistischen Prinzipien gaben mir die Kraft, mich zu befreien. Das rettete mir buchstäblich das Leben. Als ich anfing, mich spirituell zu stärken, wurde mir klar, dass ich zwar keine direkte Kontrolle darüber hatte, was mir widerfuhr, aber ich hatte die Kontrolle darüber, wie ich damit umging.» Nun stellt sich die Frage, ob Tina Turner auch in einer solchen Zeremonie zu Grabe getragen wird.
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Dreitägige Trauerfeier
Die Wahlschweizerin war praktizierende Soka-Gakkai-Nichiren-Buddhistin, eine japanische Strömung der Religion. Die Verstorbenen werden in den Beisetzungszeremonien bis zu drei Tage aufgebahrt, während der die Anwesenden um den Sarg meditieren, trauern und Abschied nehmen können. So soll die Wiedergeburt positiv beeinflusst werden. Es ist verboten, die Toten zu berühren, denn dem Glauben nach ist der Sterbeprozess bis zum Ende der Trauerfeier nicht abgeschlossen und darf nicht gestört werden.
In der Schweiz, so berichtet «20 Minuten» ist eine buddhistische Bestattung mit allen Ritualen möglich. Im Krematorium Nordheim können Buddhistinnen und Buddhisten eine Bestattung nach den Leitlinien ihres Glaubens möglich, sagte Rolf Steinmann, Leiter des Zürcher Bestattungs- und Friedhofamts, in einem Interview mit der «NZZ». Ob Tina Turner in der Schweiz beigesetzt wird, ist noch nicht bekannt. (grb)