Während Nemo (24) und Kroatiens Baby Lasagna (28) nach dem Eurovision Song Contest überschwänglich zu Hause empfangen wurden, zieht sich der Eklat rund um den niederländischen Kandidaten Joost Klein (26) weiter hin. Am Samstag, 11. Mai vor dem Finale wurde Klein vom diesjährigen ESC ausgeschlossen, nachdem ihm unangemessenes Verhalten gegenüber einer Kamerafrau vorgeworfen wurde – nach deren Anzeige steht ihm nun ein Prozess bevor.
Klein soll aggressiv auf die Frau losgegangen sein und dabei angriffslustig und beleidigend gewirkt haben. Wie das genau ausgesehen hat und vonstattengegangen ist, ist bis heute unklar: Ein Insider gegenüber der schwedischen Zeitung «Aftonbladet» sprach von einer «schwer beschädigten» Kamera und einer «Drohgeste», während der niederländische Sender Avrotros hingegen dementierte, dass es zu Berührungen gekommen sei. Zeugen zufolge kam es während des Vorfalls auch zu beleidigenden Äusserungen des Sängers.
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«Die Chancen auf einen Freispruch sehe ich als gut»
Auch Kleins Anwalt Jan-Åke Fält verteidigt seinen Mandanten im Gespräch mit RTL Niederlande: «Er hat möglicherweise die Kamera berührt», erklärt Fält, «aber sie ist nicht kaputt. Er hat sie [die Kamerafrau] gebeten, mit den Dreharbeiten aufzuhören.»
Nachdem der schwedische Polizeisprecher Jimmy Modin Medienberichten zufolge damit gerechnet hat, dass der Sänger angeklagt werde, steht der vorläufige Prozesstermin fest: Laut Fält soll die Verhandlung Anfang Juni stattfinden. Er zeigt sich zuversichtlich: «Die Chancen auf einen Freispruch sehe ich als gut.» Weiter unterstreicht er die Emotionalität der Situation: «Er [Klein] ist natürlich völlig verstört über alles, was passiert ist. Und das zu Recht, denn es ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Natürlich ist er traurig, dass er nicht am Eurovision Song Contest teilnehmen durfte.»