Ausschaffungs-Initiative greift nicht
Kein Landesverweis für Abu Ramadan

Das Berner Obergericht sprach den Laienprediger in entscheidenden Anklagepunkten frei: Da ihm kein Sozialhilfebetrug nachgewiesen werden kann, darf der radikale Islamist in der Schweiz bleiben.
Publiziert: 16.06.2024 um 18:18 Uhr
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Aktualisiert: 16.06.2024 um 18:51 Uhr
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Daumen hoch: Abu Ramadan vor dem Obergericht in Bern.
Foto: Zamir Loshi
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Lino SchaerenRedaktor

Abu Ramadan (70) ist keine Gefühlsregung anzusehen, als die Berner Richter am Freitagnachmittag ihr Urteil verkünden: Das Obergericht des Kantons hat den Laienprediger aus Nidau BE auch in zweiter Instanz wegen mehrfachen Sozialhilfebetrugs und Rassendiskriminierung verurteilt.

Der radikale Islamist hat dem Sozialdienst seiner Wohngemeinde Nidau Einnahmen aus Pilgerreisen nicht gemeldet und in einer Moschee in Biel zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen. Während Ramadan keine Regung zeigte, brach sein Sohn, der unter den Zuschauern sass, in Tränen aus – ein Zeichen der Erleichterung.

Es war ein Schuldspruch, doch das Urteil fiel letztlich zugunsten des libyschen Laienpredigers aus, der 1998 als Asylsuchender in die Schweiz gekommen war: Statt einer bedingten Haftstrafe und eines sechsjährigen Landesverweises wurde Ramadan lediglich zu einer bedingten Geldstrafe verdonnert. Damit ist aus Sicht des Verurteilten das Schlimmste für ihn vom Tisch: die Ausschaffung. Obschon die 2010 an der Urne angenommene Ausschaffungs-Initiative der SVP bei Sozialhilfebetrug den automatischen Landesverweis vorschreibt.

Wie ist diese Kehrtwende möglich?

Betrugsfälle liegen weit zurück

Anders als die Vorinstanz sprach das Berner Obergericht den Libyer nur für Fälle zwischen 2007 und 2015 des Betrugs schuldig. Massgebend für das Urteil im Fall Ramadan aber ist die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative per 1. Oktober 2016. «Wir dürfen daher keinen Landesverweis aussprechen», resümierte der vorsitzende Richter.

In Abu Ramadans Wohngemeinde Nidau kommt das Verdikt nicht gut an. Sozialvorsteher Roland Lutz (69) ist nach eigenen Worten «entsetzt und fassungslos» darüber, dass der Laienprediger mit einer bedingten Geldstrafe davonkommen soll. Das Urteil raube ihm den Glauben an eine gerechte Justiz, so der SVP-Kommunalpolitiker, der im Fall Ramadan selbst ins Visier der Justiz geraten war; kürzlich wurde er wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse verurteilt. Nun hoffe er auf das Bundesgericht, sagt Lutz.

Ramadan verblüfft Richter

Dieses wird sich in letzter Instanz mit dem Libyer, einer seiner Hasspredigten und dem Vorwurf des Sozialhilfebetrugs befassen. Noch vor Bekanntgabe des Urteils fragte Ramadan am Freitagnachmittag den vorsitzenden Richter nach den Fristen für einen Weiterzug ans Bundesgericht. Der reagierte verblüfft und forderte den Beschuldigten auf, doch erst einmal den Urteilsspruch abzuwarten.

Nach dessen Bekanntgabe wollten weder der Verurteilte noch sein Sohn Fragen der Medien beantworten. Doch Ramadans Verteidigerin machte noch vor dem Gerichtssaal klar: Sie werde die Schuldsprüche allesamt in Lausanne anfechten.

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