Der Mann soll am 7. Juli 2017 in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zu Hass gegen Personen aufgrund von deren Religion oder Ethnie aufgerufen haben. Auslöser des juristischen Verfahrens war eine Strafanzeige.
Die Ermittlungen nahmen viel Zeit in Anspruch. Zunächst musste ein Experte die Predigt aus der arabischen in die deutsche Sprache übersetzen. Anschliessend holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Interpretation des Gesagten ein.
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft äusserte Abu Ramadan «wiederholt den Wunsch, dass gewisse Personen oder Personengruppen bestimmter Ethnien oder Religionen vernichtet werden sollen». Er habe damit zu Hass aufgerufen und sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.
Hetze gegen Russen und Schiiten
Der Fall war durch Medienberichte bekannt geworden. Der Prediger hatte demnach Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten im Visier. Seine Tätigkeit in der Moschee hat er inzwischen auf Bitten des Trägervereins eingestellt.
Weiter wird Abu Ramadan beschuldigt, unrechtmässig Sozialhilfe bezogen zu haben. Auch diese Ermittlungen seien «äusserst aufwändig» gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe in der Untersuchung nicht kooperiert und insbesondere Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht beantwortet.
Abu Ramadans Wohngemeinde Nidau bei Biel hatte eine Anzeige wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs eingereicht. Der Libyer hatte gegenüber der Gemeinde angegeben, über keinerlei Einkommen und Vermögen zu verfügen.
Bei Verurteilung droht Ausschaffung
Doch nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft organisierte der Mann Pilgerreisen und erzielte dabei zum Teil ein konkretes Einkommen. Zum Teil habe er aber auch auf das Geld verzichtet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtete sich der Verdacht des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.
Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets bestritten. Er hat seinen einstigen Flüchtlings- und seinen Asylstatus inzwischen verloren und lebt heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung.
Der Libyer hetzte seit geraumer Zeit gegen Ungläubige und «Sünder». Nicht-Muslimen würde das Fegefeuer drohen, sagte er. Und für verheiratete Muslime, die ausserehelichen Sex hätten, sah er in seiner Rede die Steinigung als angemessene Strafe. (SDA/man)