Bieler Hassprediger droht Ausschaffung
Abu Ramadan soll ein Sozialhilfebetrüger sein

Gegen den Bieler Hassprediger Abu Ramadan wird nebst dem Verdacht auf Rassendiskriminierung jetzt auch wegen Sozialhilfebetrug ermittelt. Bei Verurteilung droht dem 66-Jährigen die Ausschaffung.
Publiziert: 04.12.2019 um 07:48 Uhr
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Fast 600 000 Franken soll Hassprediger Abu Ramadan in den letzten Jahren unrechtmässig von der Sozialhilfe kassiert haben. Wird er verurteilt, droht die Ausschaffung.
Foto: Flickr/Islamrat

Die Berner Justiz ermittelt Medienberichten zufolge gegen den umstrittenen Bieler Imam Abu Ramadan wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs. Seine Wohngemeinde Nidau bei Biel soll gegen den 66-jährigen Libyer eine entsprechende Anzeige eingereicht haben.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland eröffnete Anfang 2019 ein Strafverfahren, wie die Tamedia-Zeitungen und die SRF-Sendung «Rundschau» am Mittwoch unter Berufung auf den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Christof Scheurer berichteten. Die Gemeinde hatte demnach die Anzeige Ende letzten Jahres eingereicht.

Fast 600'000 Franken Sozialhilfe bezogen

Die Vorwürfe lauten auf Betrug, eventuell unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe und eventuell Erwirken von Sozialhilfeleistungen durch Verschweigen von Tatsachen. Den Berichten zufolge soll der Agronom und langjährige Prediger zwischen Ende 2003 und Anfang 2017 rund 590'000 Franken Sozialhilfe bezogen und dabei Einkünfte verschwiegen haben. Verdienste können Kürzungen bei den Sozialhilfezahlungen zur Folge haben.

Ramadan bestreitet die Vorwürfe und wollte sich gegenüber den Medien nicht zum laufenden Verfahren äussern. Er habe betont, dass er mit den zuständigen Sachbearbeitern in Kontakt stehe und bestrebt sei, allfällige Missverständnisse zu klären, hiess es in den Berichten.

Die Berner Justiz führt seit März 2018 noch ein anderes Verfahren gegen den Mann (BLICK berichtete). Er soll in der Bieler Ar'Rahman-Moschee Hasspredigten gegen Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten gehalten haben. Der Libyer hat seinen einstigen Flüchtlings- und seinen Asylstatus inzwischen verloren. Er lebt heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung. (SDA)

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