Seit einem Jahr ermittelt die Berner Justiz gegen Saïda Keller-Messahli, die bekannteste Islamkritikerin der Schweiz. Dies weil der Bieler Hassprediger Abu Ramadan die Tunesierin wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt hat.
Auslöser für den Rechtsstreit war ein Artikel im «Bieler Tagblatt», worin Keller-Messahli im September 2017 Vorwürfe gegen den Imam aus Libyen erhob. Sie schrieb: «Am 11. und 18. November 2016 predigte er in der Moschee Al Karafi in Tripolis, um Gott um Schutz der anwesenden Al-Kaida- und IS-Kämpfer zu bitten.» Als Beweis publizierte die Zeitung den Screenshot eines Videos der Predigt.
Keller-Messahli entlastet
An der Darstellung von Keller-Messahli kamen allerdings Zweifel auf. Das «Bieler Tagblatt» druckte sogar eine Gegendarstellung des Islamisten-Predigers. Darin wehrte er sich gegen die Anschuldigungen: «Diese Behauptung ist falsch. Wie Aufnahmen der Predigt belegen, habe ich keine entsprechende Aussage getätigt.» Die Staatsanwaltschaft begann damit, gegen Keller-Messahli zu ermitteln.
Nun wird die 61-Jährige aber von den Vorwürfen entlastet. In einem Schreiben teilt die Berner Justiz den beiden Parteien mit: «Die Staatsanwaltschaft stellt in Aussicht, das Verfahren gegen die beschuldigte Person einzustellen.»
Keller-Messahli ist zufrieden und sagt: «Die Anzeige von Abu Ramadan hat mich nie beunruhigt.»
Abu Ramadans Rechtsvertreterin, Janina Rashidi vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS), meint hingegen: «Die Beweise sind klar und liegen auf dem Tisch.» Zusammen mit dem Imam prüft sie nun, wie gegen die Verfahrenseinstellung vorgegangen werden kann.