Auf einen Blick
- Kritik an mangelndem Schutz der Fluggastrechte
- Airlines legen geltendes Recht oft einseitig aus, um Entschädigungen zu vermeiden
- Bazl vermeldet für 2024 Negativrekord bei Anzeigen gegen Fluggesellschaften
SVP-Bundesrat Albert Rösti (57) und seine SP-Vorgängerin Simonetta Sommaruga (64) haben herzlich wenig gemein. Doch beide müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, zu wenig für die Passagierrechte von Flugreisenden getan zu haben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und das Verkehrsministerium Uvek wachen darüber, dass sich die Airlines an Recht und Gesetz halten. Dies betrifft nicht nur die Flugsicherheit, sondern auch Entschädigungszahlungen. Nicht bei jeder kurzfristigen Annullierung oder Verspätung gibt es Anrecht auf eine pauschale Entschädigung – in bestimmten Fällen jedoch schon. Doch allzu oft legen verschiedene Airlines geltendes Recht einseitig aus, um nicht zahlen zu müssen.
Zwar ist das Bazl nicht untätig, es kann für 2024 sogar einen Negativrekord bei Anzeigen vermelden. Doch das Grundproblem bleibt: Nach wie vor können Fluggesellschaften Passagiere abwimmeln. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein; oft erhält die Person eine Entschädigung, die sich juristisch zur Wehr setzt. Das Bazl hat kein Monitoring, wie viele Anzeigen und Bussen auf einzelne Airlines fallen und wo eine passagierfeindliche Rechtsauslegung System hat.
Röstis persönliche Verbindung zur Swiss – seine Frau ist Swiss-Flugbegleiterin – sollte ihm Ansporn sein, die Fluggesellschaften kritischer zu beäugen als seine Vorgängerin. Sonst muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, Airlines persönlich motiviert zu schonen. Und er muss beim Abschluss des EU-Dossiers darauf achten, dass Schweizer Passagierrechte gestärkt werden.