Auf einen Blick
Du planst eine Reise mit minderjährigen Kindern, die nicht deine eigenen sind? Ob Nichten, Neffen oder Göttikinder, vor der Abreise gibt es einiges zu beachten. Yves-Alain Moor (55), Jurist im Info-Center Recht & Versicherungen beim TCS erklärt, worauf es bei der Reisevorbereitung ankommt.
Welche Dokumente sind bei Flugreisen mit Minderjährigen erforderlich?
Wenn du mit einem noch nicht volljährigen Kind reist, das nicht dein eigenes Kind ist, benötigst du neben den üblichen Reisedokumenten wie einem gültigen Reisepass oder Personalausweis eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. In dieser sogenannten Reisevollmacht müssen alle persönlichen und reisebezogenen Daten wie Name und Adresse der Eltern, die persönlichen Daten des Kindes sowie das Ziel, die Dauer und die Route der Reise enthalten sein. Um Missverständnissen vorzubeugen, lohnt es sich, sie in mehreren Sprachen zu verfassen – sicherheitshalber mindestens auch auf Englisch.
Bist du als Elternteil alleine mit dem Kind unterwegs, dann ist es empfehlenswert ebenfalls eine Einverständniserklärung des nicht-reisenden Elternteils dabeizuhaben. «Alle diese Massnahmen dienen der Einhaltung des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980, das aber von Land zu Land unterschiedlich angewendet wird», sagt Jurist Moor. So kann es sein, dass ein Land zusätzlich zur Vollmacht eine beglaubigte Kopie des Personalausweises eines Elternteils oder der Geburtsurkunde des Kindes verlangt.
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Gibt es Unterschiede bei Langstrecken und Kurzstrecken?
Nein, meint der Experte. Es kommt nicht darauf an, wie lange die Reise dauert oder wie viele Kilometer ihr zurücklegt. Es gelten immer die Bestimmungen des Landes, in dem du mit dem Kind eine Grenzkontrolle durchläufst.
Zu beachten ist auch, dass manche Fluggesellschaften ihre eigenen Regeln haben – informiere dich daher immer im Voraus bei der Airline, welche zusätzlichen Dokumente du einpacken musst.
Was, wenn sich die Reiseroute ändert?
Falls die Reise Zwischenlandungen an anderen Flughäfen vorsieht, müssen diese in der Vollmacht angegeben werden. Sollte sich die Reiseroute unvorhergesehen ändern – sei es durch eine Flugumleitung oder eine Umbuchung seitens der Fluggesellschaft – bleiben die mitgeführten Dokumente gültig, solange das Reiseziel dasselbe bleibt. Nehmen wir ein Beispiel: Euer Reiseziel ist Singapur, ihr verpasst aber in London Heathrow den Anschlussflug und müsst auf einen über Dubai ausweichen. Das ist kein Problem, solange der Flug in London Heathrow startet (und ihr nicht nach London City wechseln müsst), ihr in Dubai Airside bleibt und erst in Singapur (der geplanten Destination) die Grenzkontrolle passiert.
Verlässt ihr also den Transit-Bereich des Flughafens nicht, ist es nicht tragisch, wenn sich die Zwischenlandung ändert. Moor: «Erst wenn es eine Passkontrolle gibt, also eine Einreise stattfindet, kann es zu Problemen kommen.» In diesem Fall sollten die Erziehungsberechtigten erreichbar sein.
Welche Rechte und Pflichten gelten bei Verspätungen und Annullationen?
Flugverspätungen und -annullierungen sind immer ärgerlich. Um seine Rechte geltend zu machen, unterscheidet man hier zwischen dem Fluggastrecht und der Reiseversicherung.
Das Fluggastrecht ist das individuelle Recht, das greift, wenn es zu Änderungen der Reiseroute seitens der Fluggesellschaft kommt. Dies gilt in der Regel für alle Fluggäste der betroffenen Buchung – also dich und das Kind. Das Fluggastrecht verpflichtet die Fluggesellschaft, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zum nächsten Anschlussflug zu übernehmen.
Bei Reiseversicherungen sind die jeweiligen Geschäftsbedingungen zu beachten, je nachdem bist nur du versichert und das Kind muss eine eigene Versicherung haben. Es gibt aber auch Reiseversicherungen, die minderjährige Mitreisende, die nicht mit dir in einem Haushalt leben, mit dir mitversichern.
Wie sieht es bei alleinreisenden Minderjährigen aus?
Wenn niemand das Kind begleitet, gelten oft strengere Regeln. In solchen Fällen bieten die Fluggesellschaften Programme für allein reisende Kinder an, den sogenannten Unaccompanied Minor Service. Damit stellen sie sicher, dass das Kind am Flughafen betreut und sicher in die Obhut der abholenden Person übergeben wird. Auch hier ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Zudem benötigt die Fluggesellschaft die Daten der Person, die das Kind am Zielort abholt.
Aber Achtung: Nicht alle Fluggesellschaften erlauben das alleinige Reisen von minderjährigen Kindern. Der Unaccompanied Minor Service kann je nach Airline auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Kläre das auf jeden Fall vorher ab.
Mit einer guten Vorbereitung kannst du bei der Reise mit deinem Neffen, deiner Nichte oder dem Göttikind unangenehmen Situationen am Grenzschalter entgegenkommen. So dass dein grösstes Problem nur noch darin besteht, die Kleinen für die nächsten Stunden zu beschäftigen.