Den Kilimandscharo besteigen, über den Walk of Fame spazieren, ein Selfie vor dem Taj Mahal schiessen oder Sandkörner in Thailand zählen: Wenn die Lehre beendet oder das Studium geschafft ist, zieht es viele für mehrere Monate in die Welt hinaus. Manche brauchen auch einfach mal eine längere Auszeit von der Arbeit. Worauf die Reiselustigen achten müssen, damit sie nicht in die finanzielle Bredouille geraten.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Unfälle während der Reise
Man stürzt vom Roller, tritt auf einen Seeigel oder springt Kopf voran in seichtes Wasser: Ein Unfall ist schnell passiert – und kann richtig teuer werden.
Wer angestellt ist und wöchentlich mehr als acht Stunden arbeitet, ist über den Arbeitgeber gegen Unfälle in der Freizeit versichert, sogenannte Nichtberufsunfälle. Wenn man die Stelle kündigt oder einen unbezahlten Urlaub nimmt, ist man noch für 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag versichert. Wer länger durch die Welt streifen will, sollte unbedingt noch während dieser Zeit eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Damit ist man bis zu sechs Monate länger versichert. Die Prämien kosten monatlich je nach Anbieter zwischen 40 und 70 Franken.
Wer wöchentlich weniger als acht Stunden oder gar nicht gearbeitet hat, sollte eine Unfallversicherung über die Krankenkasse abschliessen. Die Prämien sind im Vergleich zur Abredeversicherung günstiger, aber man hat einen Selbstbehalt und eine Franchise.
Krankheitskosten im Ausland
Eine mit Dengue infizierte Tigermücke sticht zu, oder die Frozen Margaritas verursachen eine Lebensmittelvergiftung: Die Behandlung ist je nach Land kostspielig.
Reisende bleiben bei ihrer Krankenkasse versichert, wenn sie keinen neuen ausländischen Wohnsitz begründen. Und zwar unabhängig davon, ob sie sich in der Schweiz abmelden oder nicht. Man sollte also unbedingt die Versicherungskarte einpacken – auf der Rückseite findet man die Europäische Krankenversicherungskarte.
In EU- und Efta-Ländern sowie im Vereinigten Königreich ist man gleich versichert wie die dortigen Einheimischen. Wer weiter weg geht, sollte sich um zusätzlichen Versicherungsschutz kümmern. Denn die Grundversicherung übernimmt maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte. Dieser Betrag ist in Ländern wie zum Beispiel den USA, Kanada, Japan oder Australien schnell erreicht. Am besten schliesst man eine Zusatzversicherung ab. Wer schon eine solche hat, kann sich dort erkundigen, welche Leistungen wo gedeckt sind.
Achtung: Man sollte sich bei einem Arztbesuch immer einen detaillierten Behandlungsbericht geben lassen, sonst kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Eine blosse Quittung reicht oft nicht.
Die Reise absagen oder abbrechen
Die Grossmutter stirbt während der Reise, man muss bereits gebuchte Hotels kostenpflichtig stornieren und vorzeitig zurückfliegen: Man weiss nie, was passiert.
Deshalb lohnt es sich, eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen – entweder für das ganze Jahr oder eine bestimmte Reise. Sie übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für nötige Annullationen, Rücktransporte, Medikamente oder frühzeitige Rückreisen. Oft ist auch ein Reise-Rechtsschutz enthalten, falls man plötzlich anwaltliche Hilfe benötigt. Mitversichern kann man zusätzlich das Gepäck. Die Reiseversicherung ergänzt die Leistungen von Krankenkasse, Zusatzversicherung und Unfallversicherung.
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Auf der Reise einen Schaden verursacht
Man leert Wein auf den Hotelteppich, oder das gemietete Böötli touchiert einen Fels. Noch schlimmer: Man schlägt jemandem versehentlich das Kajak-Paddel so unglücklich an den Kopf, dass hohe Behandlungskosten entstehen und das Opfer allenfalls auch noch arbeitsunfähig wird.
Für solche Malheurs sollte man auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben – und zwar auch dann, wenn man zu Hause bleibt. Die Versicherung bezahlt sogenannte Körperschäden, aber auch Sachschäden, die man anderen zugefügt hat.
Aufpassen muss man bei gemieteten Fahrzeugen oder Booten: Hier sind Schäden normalerweise nicht durch die eigene Reise- und Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Man müsste einen entsprechenden Zusatz abschliessen. Am besten schaut man direkt beim Vermieter, dass eine genügende Haftpflicht- und idealerweise eine Vollkaskoversicherung mit geringem oder gar keinem Selbstbehalt im Mietpreis inbegriffen sind.
Beitragslücken bei der AHV vermeiden
Der zivilrechtliche Wohnsitz bleibt in der Schweiz, wenn man im Ausland keinen neuen begründet. Damit bleibt man – auch als nichterwerbstätige Person – AHV-pflichtig. Wer also mehrere Monate verreist, sollte vorher die zuständige AHV-Ausgleichskasse kontaktieren und abklären, ob man den Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige eingezahlt hat. Denn: Wenn man Beiträge bei der AHV verpasst, kann sich das Jahrzehnte später bei der Rente rächen.
Leistungsdauer der Pensionskasse verlängern
Tod und Invalidität sind nach der letzten Lohnzahlung noch für einen Monat versichert.
Die Pensionskasse ergänzt die bescheidenen Leistungen aus der ersten Säule, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit invalid wird oder stirbt. Die genauen Bedingungen hängen vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Am besten prüft man vorgängig direkt bei der Kasse, ob man den Schutz für die Risiken Tod und Invalidität um ein paar Monate verlängern kann.