Belästigungen und Mobbing im Netz müssen sich zwar nicht immer um sexuelle Inhalte drehen, sehr oft tun sie es aber. Intime Bilder oder Videos sind nämlich leider ein ideales Druckmittel. Manchen Belästigern geht es nämlich gar nicht mal darum, etwas zu erpressen. Ihnen geht es schlicht um die Demütigung.
Wie kann man sich gegen Cybermobbing wehren?
Der beste Schutz vor Cybermobbing ist ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten und sensiblen Inhalten. Im Alltag ist die kritische Grenze aber oft schneller erreicht, als viele Leute glauben. Jedes Bild oder Video, das man einer anderen Person überlässt, steht nicht mehr unter der eigenen Kontrolle und kann theoretisch nach Belieben verbreitet werden.
Wer ist davon betroffen?
Dabei sind längst nicht nur Jugendliche etwas sorglos: Viele Männer und Frauen können sich schlicht nicht vorstellen, dass ein geliebter Mensch im Rahmen einer Trennung plötzlich ein hässliches Gesicht zeigen könnte und Bilder oder Videos, die man in der Intimität einer schönen Beziehung getauscht oder sogar zusammen hergestellt hat, plötzlich gegen einen verwendet. Einen sicheren Weg, um vorauszusehen, ob der Respekt eines Menschen die Dauer der Beziehung überdauern wird, gibt es nicht.
Wann wird Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing ist strafbar, wobei von Fall zu Fall entschieden werden muss, welcher Straftatbestand zutrifft. In Frage kommen unter anderem Erpressung oder Nötigung, sowie diverse weitere.
Belästigende Personen sollte man sperren und bei der Plattform oder dem Chat, auf dem die Inhalte verbreitet werden, melden. Die erhaltenen Nachrichten und Screenshots der belästigenden Inhalte sollte man als Beweismittel aufbewahren.
Informationen und Beratung bieten die Schweizerische Kriminalprävention und die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).