Auf einen Blick
Teilzeitarbeit hat in der Schweiz in den letzten 30 Jahren stark zugenommen. Während 1995 knapp ein Viertel der Erwerbstätigen in Teilzeit arbeitete, ist es heute bereits ein Drittel – ein Trend, den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) bestätigen.
2023 arbeiteten rund 1,8 Millionen Schweizer Erwerbstätige in einem Teilzeitpensum, darunter 507'000 Männer. Gemäss BFS ist der häufigste Grund für Teilzeitarbeit die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Doch Teilzeitbeschäftigte stehen auch vor Herausforderungen: Studien zeigen, dass sie seltener befördert werden und sich in ihrer Pensionskasse Lücken ergeben können.
Diese Lücken entstehen in der zweiten Säule bei den sogenannten Altersgutschriften, die zusammen mit Zinsen und freiwilligen Einkäufen das Kapital für die spätere Rente bilden. «Massgebend ist der versicherte Lohn, der sich aus dem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs ergibt», sagt Granit Kabashi (31), Vorsorge- und BVG-Experte bei Tellco.
Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2025 26'460 Franken. Das bedeutet: Bei einem Bruttolohn von 60'000 Franken beträgt der versicherte Lohn 33'540 Franken. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens die Hälfte der PK-Beiträge zu übernehmen, was du regelmässig auf deiner Lohnabrechnung und deinem Vorsorgeausweis überprüfen kannst.
Arbeitest du Teilzeit oder in mehreren Jobs, ergeben sich zusätzliche Herausforderungen für die Altersvorsorge:
Mehrere Koordinationsabzüge
Wenn du bei mehreren Arbeitgebern Teilzeit angestellt bist, wird der Koordinationsabzug bei jeder Anstellung separat berechnet. «Das kann dazu führen, dass der insgesamt versicherte Lohn niedriger ausfällt, als wenn man nur bei einem Arbeitgeber angestellt ist», sagt Kabashi.
Falls du bei zwei Pensionskassen versichert bist, kann unter Umständen eine Anmeldung nur bei einer erfolgen, um den Koordinationsabzug nur einmal anzuwenden. «Allerdings bieten nur wenige Pensionskassen diese Möglichkeit an», so der Fachexperte.
Es gibt jedoch eine weitere Lösung: Arbeitgeber können den Koordinationsabzug an den Teilzeitgrad anpassen. Das bedeutet, dass bei einem Pensum von 50 Prozent nur die Hälfte des regulären Abzugs anfällt. «Dadurch wird ein grösserer Teil des Lohns versichert, was insbesondere für Teilzeitkräfte von Vorteil ist», sagt Kabashi.
Stundenlohn und Teilzeitgrad
Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, musst du pro Anstellung mindestens 22’680 Franken pro Jahr verdienen. Falls dieser Betrag nicht erreicht wird, besteht keine obligatorische Pensionskassenversicherung, selbst wenn dein gesamtes Einkommen höher ist.
Auch Stundenlöhner haben oft eine geringere BVG-Abdeckung, weil sie selten ein 100-Prozent-Pensum erreichen. «Beim Personalverleih wird der versicherte Monatslohn direkt aus dem Stundenlohn berechnet, sodass der Teilzeitgrad automatisch berücksichtigt wird», erklärt Kabashi, «in diesem Fall muss der Versicherte nur darauf achten, dass der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag an die Pensionskasse überführt.»
Lücken bei kurzen Arbeitsverhältnissen
Die BVG-Pflicht, also die obligatorische Einzahlung in die zweite Säule, besteht bei einem befristeten Arbeitsvertrag über 3 Monate, sowie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Hast du mehrere kurze Arbeitsverhältnisse, die jeweils nur bis drei Monate dauern, besteht keine BVG-Pflicht. «Das bedeutet auch, dass hier Beitragslücken entstehen können», erklärt Kabashi. «Diese können durch freiwillige Einkäufe oder Überbrückungen in der dritten Säule geschlossen werden.
«Die dritte Säule ist grundsätzlich immer eine gute Idee», sagt der Experte. Die freiwillige Säule 3a eignet sich aber auch gut für Teilzeitkräfte, um Vorsorgelücken zu vermeiden. Du kannst jährlich bis zu einem gesetzlich festgelegten Beitrag (2025 sind es 7258 Franken) einzahlen und diese Einzahlungen auch von den Steuern abziehen. Achtung: Einzahlungen in die Säule 3a kannst du nur unter bestimmten Bedingungen wieder auslösen.
Schliesslich nimmt Kabashi auch die Versicherten selbst in die Pflicht. Die Pensionskasse ist lediglich verpflichtet, die Versicherten einmal jährlich über ihre Situation zu informieren. Dies geschieht in Form eines Vorsorgeausweises, der alle Leistungen umfasst und auch das aktuelle Einkaufspotenzial ausweist. Für alle weiteren Informationen gilt die Holschuld.