Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ermittelt gegen eine Aargauer Senioren-Betreuerin. Die Frau soll zwei Kundinnen um grosse Geldbeträge gebracht haben, so der Verdacht. Ihr werden mehrfacher Diebstahl, mehrfache Veruntreuung und mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage vorgeworfen.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, haben die beiden Seniorinnen die Betreuerin, die ein Ein-Frau-Unternehmen zur Unterstützung von Menschen im Alltag betreibt, angezeigt. Demnach soll das Vermögen der einen Betroffenen zwischen Ende 2019 und Februar 2021 von 224'387 auf 48'000 Franken geschrumpft sein. Die Differenz lässt sich einerseits mit dem Honorar für die Betreuerin von rund 62'100 Franken, andererseits mit rund 21'000 Franken Steuerzahlungen zumindest teilweise erklären. Doch fast 94'000 Franken sind scheinbar spurlos verschwunden.
Hausdurchsuchung im Februar 2022
Aus einem kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid geht hervor, dass die Beschuldigte sich in einem zweiten Verfahren gegen die Entsiegelung von USB-Sticks, Laptop, externer Festplatte und iPhones wehrt, die bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2022 beschlagnahmt wurden. Der Grund: Die Frau hat einen zweiten Job als Domina.
Auf den Datenträgern befinden sich laut der Aargauerin vertrauliche Anwaltskorrespondenz, persönlicher Informationsaustausch mit Ärzten und ihrer Kundschaft sowie «höchstpersönliche Aufzeichnungen», wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht. Dazu gehören demnach auch Unterlagen «im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Domina und Nacktfotos».
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft möchte die Datenträger einsehen, um allfällige weitere Opfer ausfindig zu machen. Die Betreuerin sieht darin eine «unzulässige Beweisausforschung» ohne genügenden Anfangsverdacht.
Zwangsmassnahmengericht muss nochmals entscheiden
Das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft gab im September 2022 grünes Licht für die Entsiegelung der Datenträger. Das Bundesgericht hält diesen Entscheid nicht generell für unzulässig. «Aufgrund der zwei bekannten Opfer, welche beide Kundinnen der Beschwerdeführerin waren», erscheine es «weder als sach- noch realitätsfremd», dass sie «systematisch Vermögensdelikte zum Nachteil ihrer Kunden» begangen haben könnte, heisst es. Daran ändere auch die Behauptung der Beschuldigten nichts, wonach die beiden Anzeigen auf einem Missverständnis der «senilen Anzeigestellerinnen» beruhten.
In einem Punkt gibt das Bundesgericht der Beschwerdeführerin allerdings recht. Die Frau begründete demnach ausreichend, weshalb die Datenträger – insbesondere ihr «Domina-Telefon» – nicht freigegeben werden sollen. Von einer Entsiegelung wäre sie nämlich nicht alleine betroffen – schliesslich mache sie geltend, dass in den Applikationen Whatsapp, Fotos, E-Mail und Instagram «diverse Fotos und Videos von Kunden, welche Domina-Dienstleistungen in Anspruch genommen hätten, enthalten seien». Die Beschwerde wird somit teilweise gutgeheissen, und das Zwangsmassnahmengericht muss nochmals über die Entsiegelungen entscheiden. (noo)