Urteils-Begründung verlangt
Muss der «Mohrenkopf»-Provokateur nochmals vor Gericht?
Für seinen Auftritt als «Mohrenkopf»-Verkäufer im vergangenen Sommer landete der St. Galler Markus Heim vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Nun verlangt die Staatsanwaltschaft aber eine Begründung des Urteils. Ein Weiterzug ist möglich.
18.03.2021, 16:42 Uhr