Datenlieferung in die USA
Banken müssen Kopien an Mitarbeiter herausrücken
Banken, die 2012 Informationen an die USA weitergeleitet haben, müssen den betroffenen Mitarbeitern Kopien der entsprechenden Unterlagen aushändigen. Das Bundesgericht stützt mit diesem Urteil Entscheide des Genfer Kantonsgerichts.
08.10.2018, 23:35 Uhr