Weil der Referenzzinssatz steigt, dürfen Vermieter die Mietzinsen erhöhen. Bei einigen sind die Einschreiben der Verwaltungen schon eingetroffen. Kann ich mich dagegen wehren? Und welche Rechte habe ich? Blick will deine offene Fragen mit Experte Walter Angst klären.
Publiziert: 21.06.2023 um 09:31 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2023 um 11:27 Uhr
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Mieten in der Schweiz werden immer teurer.
Foto: Thomas Meier
Das Bundesamt für Wohnungswesen hatte am 1. Juni 2023 den Referenzzinssatz erhöht. Genauer bedeutet das: Die Mietkosten in der Schweiz werden steigen. Wie viel? Laut Immobilienberater Wüest Partner sind genau 54 Prozent aller Mietverträge aktuell an den alten Referenzzinssatz von 1,25 Prozent gebunden – neu beträgt er 1,5 Prozent. Dieser Anstieg berechtigt zu einer Erhöhung der Nettomieten um drei Prozent.
Das löst bei vielen Mieterinnen und Mietern Unsicherheit aus und wirft Fragen auf. Genau diese möchte Blick klären. «Was ist der Referenzzinssatz überhaupt?», «Wie schnell werden die Mieten nun steigen?», «Werden alle Vermieter eine Erhöhung durchsetzen?» – solche und noch weitere Leserfragen wird Blick am Donnerstag Walter Angst (61) stellen. Der Experte ist Leiter Kommunikation des Zürcher Mieterverbands.
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