Der Angeklagte im Tötungsdelikt von Jestetten (D) hat am Dienstag vor dem Landgericht Waldshut das Tötungsdelikt an einem Schweizer Camper gestanden. Der Lette. (39) war angeklagt, im Juni vergangenen Jahres einen 31-Jährigen aus dem Kanton St. Gallen getötet zu haben. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Sein Verteidiger verlas am Dienstag, dem letzten Verhandlungstag des Prozesses, eine Erklärung des Angeklagten. In dieser gestand er die Tat. «Ich bereue die Tat und kann sie mir heute nicht mehr erklären», hiess es darin. Er bitte die Angehörigen um Verzeihung, könne aber verstehen, wenn diese ihm nicht verzeihen würden.
Geständnis machte keinen Unterschied
«Wir wären auch ohne das Geständnis des Angeklagten vom Dienstag zum selben Ergebnis gekommen», sagte der Richter bei der Bekanntgabe des Urteils. Aufgrund der Beweislage habe es keine Zweifel gegeben.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in den wesentlichen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese beantragte mit 14 Jahren eine leicht höhere Freiheitsstrafe. Auch der Verteidiger plädierte nach dem überraschenden Geständnis des Angeklagten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags. Er beantragte mit 11,5 Jahren jedoch eine kürzere Freiheitsstrafe.
Der Mann aus Lettland hielt sich im Juni vergangenen Jahres als Arbeiter in Deutschland auf. Am 8. Juni tötete er an der Grenze zur Schweiz am Rheinufer bei Jestetten (D) einen 31-jährigen Wildcamper aus dem Kanton St. Gallen. Dieser wollte dort die Nacht in einer Hängematte verbringen.
Mit massivem Holzteil erschlagen
Gemäss den Erkenntnissen des Gerichts muss es zwischen 21 und 22 Uhr zur Tat gekommen sein. «Zu den entscheidenden Minuten fehlen uns allerdings genaue Erkenntnisse», sagte der Richter. Klar ist aufgrund der Spuren jedoch, dass der verurteilte 39-jährige sein Opfer mit einem massiven Holzscheit erschlagen hat.
Der Getötete erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen, wurde deswegen bewusstlos und erstickte an seinem Erbrochenen. Laut einer Rechtsmedizinerin, die den Toten untersuchte, hätte er gerettet werden können, wenn er rasch behandelt worden wäre.
Warum der Angeklagte den Wildcamper tötete konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Laut dem Richter ist die Suche nach Geld das plausibelste Motiv. Am Nachmittag vor der Tat soll sich der Angeklagte in nahe gelegenen Schrebergärten herumgetrieben haben. Zudem bat er seine Lebenspartnerin in Lettland an dem Tag zweimal um die Überweisung von Geld.
Der 39-Jährige war zum Tatzeitpunkt seit rund zwei Wochen in Deutschland als Arbeiter mit dem Verlegen von Kabeln beschäftigt. Seinen ersten Lohn dafür hätte er am folgenden Tag bekommen sollen. In Lettland wurde er bereits 2004 wegen eines Tötungsdelikts zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. 2015 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann dagegen innert einer Woche beim Bundesstrafgericht Revision einlegen. (SDA)