Wer im Auto zu schnell fährt, kann geblitzt und gebüsst werden. Muss ich mich auf dem Velo auch an die Geschwindigkeitslimiten halten?
V. Schäfer, Bottighofen TG
Bei allen Verkehrsmitteln gilt der Grundsatz, dass die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist. Beim Velo gilt dieser insbesondere dort, wo langsamere Velos oder auch Fussgängerinnen unterwegs sind. Wer unangemessen schnell unterwegs ist, kann verzeigt werden, auch wenn keine objektive Geschwindigkeitslimite überschritten wird. Es braucht dazu auch keinen Tachometer am Velo. Ein solcher ist übrigens seit dem 1. April 2024 für neue E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h vorgeschrieben. Ältere, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden (auch interessant: Kann ich auf dem E-Bike geblitzt werden?). Motorlose Velos und «langsame» Elektrovelos bis 25 km/h brauchen keinen Tacho.
Für alle Velos, «langsame» wie «schnelle», gelten darüber hinaus die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Gerade in Ortszentren oder Wohnquartieren, wo oftmals Tempo 30 oder – wie in Begegnungszonen – Tempo 20 gilt, liegt eine Überschreitung insbesondere für Elektrovelos im Bereich des Möglichen. Bei Missachtung droht eine pauschale Busse von 30 Franken, die im Unterschied zu Autos nicht abhängig vom Ausmass der Übertretung ist. Die Busse kann ausgesprochen werden, auch wenn beim E-Bike noch kein Tacho vorgeschrieben ist.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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