TCS-Ratgeber
Wie funktioniert der Müdigkeitswarner?

Experte Erich Schwizer vom TCS, mit 1,6 Millionen Mitglieder der grösste Mobilitätsclub der Schweiz, ist Senior Experte Test & Technik.
Publiziert: 11.05.2024 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2024 um 12:13 Uhr
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Bei modernen Autos wird der Müdigkeitswarner automatisch ab 65 km/h aktiv. Er erkennt, ob die Lenkradbewegungen mit dem Strassenverlauf ...
Foto: Zvg.
Erich Schwizer

Mein neues Auto warnt mich, wenn ich zu müde zum Fahren bin. Bald sollen das alle Neuwagen können. Doch wie funktioniert dieser Müdigkeitswarner?
D. Ettlin, per Mail 

Du hast recht, ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem sogenannten Müdigkeitswarner ausgestattet sein.

Dieser ist automatisch immer bei Geschwindigkeiten ab 65 km/h aktiv, nicht abschaltbar, analysiert dein Fahrverhalten via Sensoren im Fahrzeug und warnt optisch und akustisch bei nachlassender Aufmerksamkeit. Bei längerer Autobahnfahrt detektiert der Müdigkeitswarner zum Beispiel sich häufende kleinere Lenkkorrekturen oder abrupte Lenkradbewegungen von dir. Das System erkennt auch, ob deine Lenkradbewegungen mit dem Strassenverlauf respektive den vom Kameramodul erfassten Seitenmarkierungen der Fahrbahn übereinstimmen. Zudem misst der Müdigkeitswarner auch die Dauer der Fahrt, die Tageszeit und dein Blinkverhalten, etwa bei Spurwechseln.

Eine auf den Fahrer gerichtete Kamera ist zwar nicht vorgeschrieben. Trotzdem verbauen viele Autohersteller zusätzlich auch eine Kamera, welche die Kopfhaltung, den Gesichtsausdruck, den Lidschlag oder das Blickverhalten des Fahrers ständig analysiert. Die Hersteller tun dies im Hinblick auf die nächste Stufe sicherheitsrelevanter Vorschriften. Denn ab 7. Juli 2024 müssen alle neu typengeprüften Modelle und ab 7. Juli 2026 alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen über ein System verfügen, das nicht nur einen müden, sondern auch einen abgelenkten Fahrer oder Fahrerin detektieren kann.

Noch wichtig zu wissen: Zwar dürfen die mit dem Müdigkeitswarner generierten Daten nur konform mit der Datenschutzrecht-Verordnung (EU) 2016/679 verwendet werden. Das heisst jedoch, dass es künftig bei Unfällen Begehrlichkeiten geben wird, auf solche Daten zuzugreifen. Auf der anderen Seite dient es der Wahrheitsfindung und dem Opferschutz, wenn bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, ob Ablenkung, Sekundenschlaf oder Fahrlässigkeit einen Einfluss gehabt haben oder nicht.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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