Auf einen Blick
- Blaues Parkfeld erlaubt 1 Stunde Parkzeit mit Parkscheibe
- Ankunftszeit auf Parkscheibe kann aufgerundet werden
- Bis zu 100 Franken Busse bei Regelverstössen
Blaues Parkfeld heisst: Von Montag bis Samstag darfst du von 8 bis 18 Uhr während einer Stunde parkieren. Wichtig ist dabei die blaue Parkscheibe. Sie darf in keinem Auto fehlen und funktioniert ganz einfach: Ankunftszeit einstellen und aufs Armaturenbrett legen. Fertig. Und nach einer Stunde pünktlich zurückkehren und wegfahren.
Mit dem richtigen Timing lässt sich sogar noch etwas mehr herausholen. Auf der Parkscheibe muss immer die Ankunftszeit eingetragen werden. Das darf aber die nächstfolgende volle oder halbe Stunde sein. Wenn du also um 9:01 ankommst, kannst du als Ankunftszeit 9:30 eintragen und bis 10:30 parkieren.
In folgenden Fällen drohen Bussen
Es gibt einige Stolperfallen in der blauen Zone. Aus diesen Gründen kannst du gebüsst werden:
- Wenn du die Parkzeit überschreitest: 40 bis 100 Franken, je nachdem, wie lange überzogen wurde.
- Parkscheibe nicht gut sichtbar: 40 Franken.
- Wenn du eine falsche Parkzeit einstellst oder die Parkscheibe nachstellst: 40 Franken.
- Wenn du nach Ablauf der Stunde dein Auto auf ein anderes Parkfeld stellst: 40 Franken. Das gilt auch innerhalb einer Strasse, die als blaue Zone ausgewiesen ist. Du musst die Zone verlassen und wieder hineinfahren.
- Wenn das Auto nicht korrekt im Parkfeld steht – das kann je nach Situation heftig teuer werden!
- Wenn die Parkscheibe nicht den Vorschriften entspricht.
Schwarz, weiss, blau
Das Aussehen der Parkscheibe ist genau festgelegt: Sie muss mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Die Grundfarbe ist Blau, während die Schriftzeichen, der Pfeil für die Uhrzeit und das «P» weiss sein müssen. Die Zahlen auf der Drehscheibe müssen schwarz auf weissem Grund sein. Werbung und weitere Informationen sind nur auf der Rückseite erlaubt.
Grosse Ausnahme
Grundsätzlich darfst du ausserhalb der zu Beginn genannten Zeiten unbeschränkt in blauen Feldern parken. Sprich: An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie über Nacht von 18 bis 8 Uhr. Allerdings können diese Zeiten durch eine Hinweistafel eingeschränkt werden. Halte danach Ausschau, um keine böse Überraschung unterm Scheibenwischer vorzufinden.