Sie ist der unbequemste Gegner der deutschen Autoindustrie. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) moniert fehlende Angaben zu Verbrauch oder CO2-Ausstoss bei Autohändlern, lobbyiert für härtere Abgasvorschriften und hat im VW-Dieselskandal die Interessen geschädigter Autokäufer vertreten. Jetzt reicht sie sogar Klage gegen die Autobauer BMW und Daimler ein – weil sie nicht an die verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens halten würden.
Verbrenner-Aus bis 2030 verpflichtend
Der Verein fordert von BMW und der Daimler-Tochter Mercedes-Benz «den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes». Die beiden Autobauer sollen dazu unter anderem bis 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Zunächst hatte die DUH von den Autobauern entsprechende Unterlassenserklärungen gefordert. Doch BMW und Daimler liessen die Frist bis Montagabend verstreichen.
«Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben», sagte DUH-Anwalt Remo Klinger dem deutschen Handelsblatt. Die mündlichen Verhandlungen erwartet er bereits fürs kommende Jahr. Zudem bereite die DUH eine weitere Klage gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall vor.
Die Deutsche Umwelthilfe GUH wurde 1975 als Verein eingetragen und versteht sich als Organisation für Umwelt- und Verbraucherschutz. Nach deutschem Recht darf sie sogenannte Verbands- oder Musterfeststellungsklagen anstrengen, um die Einhaltung von umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften zu erzwingen. Sie finanziert sich über öffentliche Projekte, Abmahngebühren gegen Unternehmen, wenn diese beispielsweise den Energiebedarf ihrer Produkte nicht ausweisen, Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatunternehmen – teils auch aus der Autobranche.
Die Deutsche Umwelthilfe GUH wurde 1975 als Verein eingetragen und versteht sich als Organisation für Umwelt- und Verbraucherschutz. Nach deutschem Recht darf sie sogenannte Verbands- oder Musterfeststellungsklagen anstrengen, um die Einhaltung von umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften zu erzwingen. Sie finanziert sich über öffentliche Projekte, Abmahngebühren gegen Unternehmen, wenn diese beispielsweise den Energiebedarf ihrer Produkte nicht ausweisen, Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatunternehmen – teils auch aus der Autobranche.
Beide Autobauer haben die Forderung der DUH bereits abgelehnt. In ersten Reaktionen verwies BMW darauf, dass die Institutionen im demokratischen Gesetzgebungsprozess für solche Entscheidungen zuständig seien. Die Daimler-Marke Mercedes berief sich darauf, bereits klare Ziele für ihr klimapolitisches Engagement abgegeben zu haben.
BMW plant, noch in diesem Jahr die Umstellung der Produktion auf CO2-Neutralität abzuschliessen, will bis 2030 weltweit zu 50 Prozent batterieelektrische Fahrzeuge verkaufen und hat bereits die Bonuszahlungen seiner Führungskräfte an die Erreichung von Umwelt- und Klimazielen gekoppelt. Mercedes will ab dem kommenden Jahr CO2-neutral produzieren und bis spätestens 2039 im gesamten Konzern klimaneutral arbeiten. Zuletzt stellte CEO Ola Källenius das Verbrenner-Aus bei seinen Marken schon für möglicherweise 2030 in Aussicht.