Wohl jede und jeder – egal ob Auto- oder Töfffahrer oder nicht – hat sich wohl schon einmal über Lärm im Strassenverkehr aufgeregt. Ob volle Beschleunigung mit hochdrehendem Motor, Gäseln an der roten Ampel oder der anfahrende Bau-Lastwagen – das nervt auch mal PS-Verliebte.
Im Rahmen eines Pilotprojektes im Kanton Genf wurde jetzt vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Lärmblitzer getestet. Der funktioniert wie eine Tempo-Radarfalle: Die Lautstärke jedes Fahrzeugs wird mit Mikrofonen gemessen – überschreitet sie einen bestimmten Schwellenwert, wird das Fahrzeug fotografiert. Im Kanton Baselland wird bereits einer getestet; in Zürich ist ein Test geplant. Neu ist Technik allerdings nicht: In Frankreich wird bereits gemessen und gebüsst. 135 Euro werden beim Überschreiten des Grenzwertes fällig. Und auch in den deutschen Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz wurden Lärmblitzer bereits ausprobiert, allerdings noch ohne Bussen.
Jeder zehnte Töff geblitzt
Beim Pilotprojekt im letzten Sommer in Genf wurde auf vier Strassenabschnitten in städtischem Umfeld und bei einem Tempobereich von 30 bis 60 km/h getestet. Täglich tappten 100 bis 200 Fahrzeuge in die Radarfalle, wie die CH-Media-Zeitungen berichteten. Der Lärmgrenzwert, bei dem ein Foto ausgelöst wurde, lag bei 80 Dezibel. 70 Prozent der zu lauten Fahrzeuge waren Motorräder. Jeder zehnte Motorradfahrer wurde geblitzt. Danach folgten Autos mit 17 Prozent und Lastwagen und Busse mit 13 Prozent.
Solche Lärm-Radarfallen könnten laut Bafu den Aufwand zur Verfolgung von Lärmvergehen im Verkehr deutlich verringern. Die Überprüfung von zu lauten Fahrzeugen erfordere ansonsten ein grosses Einsatzteam, mit dem verhältnismässig wenige Fahrzeuge kontrolliert werden. Wie bei einem Geschwindigkeitsradar gäbe es später auch Kontrollen der aufgezeichneten Daten, so dass keine falschen Bussen ausgestgellt werden.
Mit der Einheit Dezibel (dB) wird der Schalldruckpegel gemessen – also die Lautstärke eines Geräuschs. Ganz gleich ob bei der Stereoanlage, beim startenden Flugzeug oder eben beim Auto. Allerdings verläuft die Dezibel-Skala nicht linear als Gerade, sondern logarithmisch, also als immer steiler werdende Kurve. Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB entspricht dabei einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke. 70 dB sind also doppelt so laut wie 60 dB.
Der Wert 0 dB entspricht der menschlichen Hörschwelle (auf den Boden fallende Stecknadel). Mit 60 dB führt man ein normales Gespräch, ein Fön erzeugt 90 dB und ab 120 dB gilt die Schmerzgrenze fürs menschliche Ohr als erreicht. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO drohen schon ab einem regelmässigen Lärmpegel von 55 dB Gesundheitsschäden.
Mit der Einheit Dezibel (dB) wird der Schalldruckpegel gemessen – also die Lautstärke eines Geräuschs. Ganz gleich ob bei der Stereoanlage, beim startenden Flugzeug oder eben beim Auto. Allerdings verläuft die Dezibel-Skala nicht linear als Gerade, sondern logarithmisch, also als immer steiler werdende Kurve. Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB entspricht dabei einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke. 70 dB sind also doppelt so laut wie 60 dB.
Der Wert 0 dB entspricht der menschlichen Hörschwelle (auf den Boden fallende Stecknadel). Mit 60 dB führt man ein normales Gespräch, ein Fön erzeugt 90 dB und ab 120 dB gilt die Schmerzgrenze fürs menschliche Ohr als erreicht. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO drohen schon ab einem regelmässigen Lärmpegel von 55 dB Gesundheitsschäden.
Welcher Lärm ist «unnötig»?
Aber: Derzeit gibt es keinen Grenzwert in der Schweiz für unnötigen Lärm, der von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden muss. Die Beschwerden über zu laute Fahrzeuge hätten in den letzten Jahren laut Bafu zugenommen. Ausserdem würden die gemessenen Höchstwerte für Lärm immer höher werden. Bei dem in Genf durchgeführten Test lag der Höchstwert für ein Auto bei 117 und für ein Motorrad bei 110 Dezibel.
Das Strassenverkehrsrecht verlangt allerdings, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung unterlassen. Dazu gehören hohe Motordrehzahlen im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen und zu schnelles Beschleunigen beim Anfahren. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften ist untersagt. Fällige Busse: Bis zu 10'000 Franken laut Strassenverkehrsgesetz. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, kann gar verzeigt werden. Aber es fehlt eben ein konkreter Grenzwert.
EU-Grenzwerte gelten
Das bedeutet aber nicht, dass Fahrzeuge beliebig laut sein können. In die Schweiz importierte Fahrzeuge müssen die in der Europäischen Union EU geltenden Lärmgrenzwerte einhalten – sonst erhalten sie keine Typengenehmigung und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Dabei sind sogenannte Klappenauspuffe, die auf Knopfdruck für mehr Motorsound sorgen, einbezogen: Auch sie müssen entsprechend den Messvorschriften die Grenzwerte einhalten.
Letztmals wurde 2014 eine schrittweise Verschärfung der Grenzwerte beschlossen auf 72 dB für normale PW ab 2022 und 75 dB bei Sportwagen, die je 1000 Kilogramm Gewicht mehr als 272 PS (200 kW) leisten. Motorräder dürfen zwischen 75 und 80 dB erreichen. In diesem Sommer wurden die Werte für PW nochmals um 2 dB gesenkt, und Motorräder müssen ihre Grenzwerte in einem grösseren Geschwindigkeitsbereich einhalten. Im Jahr 2026 wirds für PW um weitere zwei dB nach unten gehen. Allerdings gelten die Grenzen nur für Neuwagen. Schon eingelöste Fahrzeuge geniessen Bestandsschutz.
Und wie gehts weiter nach dem Lärmblitzer-Test? Nach Abschluss der Pilotversuche will der Bund laut Bafu über das weitere Vorgehen entscheiden. In Frankreich wurde bereits ein Grenzwert für unnötigen Lärm festgesetzt: Jedes gemessene Fahrzeug über 84 dB wird gebüsst.