Die Regeln in der Schweiz und in Europa
Ab wann bist du ein Raser?

Eine Tempobusse hat wohl jede und jeder schon mal kassiert. Doch wer massiv zu schnell unterwegs ist, kann in der Schweiz und manchen Ländern Europas sogar sein Auto verlieren. Aber wie viel zu schnell muss man sein, um als Raser zu gelten?
Publiziert: 24.03.2024 um 06:42 Uhr
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Aktualisiert: 24.03.2024 um 16:08 Uhr
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Wohl jede und jeder hat schon einmal das zulässige Tempo überschritten und ist geblitzt worden.
Foto: Tom Ulrich / fotomtina
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Andreas FaustLeitung Auto & Mobilität

Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Wohl jede und jeder hat schon einmal das zulässige Tempo überschritten und ist geblitzt worden. Bei geringen Überschreitungen werden dann 40 oder 120 Franken Busse fällig. Und du nimmst dir vor, beim nächsten Mal besser aufzupassen und den Gasfuss zu zügeln.

Aber: In einigen Ländern Europas kann es deutlich massivere Strafen setzen bei Tempovergehen – bis hin zu Gefängnis, langfristigem Fahrausweisentzug oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Nicht in jedem Land gibt es eine so klare Definition, wer unter welcher Voraussetzung als Raser zu gelten hat, wie in der Schweiz. Aber in vielen Ländern Europas sind harte Höchststrafen für deutliche Tempoüberschreitungen definiert, die weit über die Zahlung von ein paar Hundert Euro hinausgehen.

Überraschend: Bei weitem nicht in allen Ländern gelten Geschwindigkeitsdelikte als jene Vergehen mit den höchsten Strafen. Je nach Land werden Fahren ohne Führerausweis oder Trunkenheit am Steuer mit dem Einzug des Autos oder gar Haft bestraft. Entgehen kann man diesen Strafen auch als Ausländerin oder Ausländer kaum noch. Die Europäische Union setzt künftig auf zunehmende Vereinheitlichung von Verkehrsregeln und der Bestrafung bei Nichtbefolgung. Und Polizeiabkommen zwischen der Schweiz und EU-Ländern regeln zunehmend die wechselseitige Unterstützung bei der Strafverfolgung.

Aber ab wann greifen nun die härtesten Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz und in Europa?

Schweiz

Wer bei uns grob Verkehrsregeln verletzt und andere gefährdet, wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Bis zu vier Jahre Haft können ausgesprochen werden, wenn «jemand durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht» – und zwar durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen. Das regelt der Art. 90, Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes.

Und was ist mit «krasser Missachtung» gemeint? Die Tempogrenzen stehen in Abs. 4: Darunter fällt, wer um mindestens 40 km/h überschreitet, wo Tempo 30 gilt, mindestens 50 km/h überschreitet, wo Tempo 50 gilt, mindestens 60 km/h überschreitet, wo Tempo 80 gilt oder mindestens 80 km/h überschreitet, wo mehr als Tempo 80 gilt. Heisst: Auf der Autobahn ist man bei uns ab Tempo 200 ein Raser. Das Auto kann zusätzlich beschlagnahmt werden, und zwar auch ein Miet-, Leasing- oder Geschäftsauto. Und auch, wenns nicht dem Temposünder gehört.

Österreich

Seit 1. März können auch in Österreich Autos von Rasern eingezogen werden. Als Raser gilt, wer innerorts 60 km/ oder ausserorts 70 km/h zu schnell fährt. Dann ist der Führerausweis weg und das Auto muss zumindest temporär abgegeben werden. Definitiv eingezogen wird es bei Wiederholungstätern – oder wenn man innerorts 80, bzw. ausserorts 90 km/ und mehr zu schnell war.

Bussen aus unseren Nachbarländern

Andere Länder, andere Sitten: Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss teilweise mit mühsamen Konsequenzen rechnen.

Bei Nichtzahlung einer Busse aus unserem Nachbarland Italien fallen sehr hohe Mahngebühren an. Und gegen die Busse kann nur schriftlich und auf Italienisch Einspruch erhoben werden.

Bei Bussen von unseren Nachbarn Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein ist Vollstreckungshilfe möglich – dank gegenseitiger Abkommen: Die Schweizer Behörden treiben französische oder deutsche Bussen ein und umgekehrt.

Andere Länder wie die Niederlande können uns Bussen zwar senden, sie aber nicht vollstrecken. Wer diese jedoch ignoriert, kann auf die Fahndungsliste kommen und spätestens bei der nächsten Einreise ins Ferienland Ärger bekommen.

Andere Länder, andere Sitten: Wer aus dem Ausland eine Busse erhält und sie nicht zahlt, muss teilweise mit mühsamen Konsequenzen rechnen.

Bei Nichtzahlung einer Busse aus unserem Nachbarland Italien fallen sehr hohe Mahngebühren an. Und gegen die Busse kann nur schriftlich und auf Italienisch Einspruch erhoben werden.

Bei Bussen von unseren Nachbarn Frankreich, Deutschland, Österreich und Liechtenstein ist Vollstreckungshilfe möglich – dank gegenseitiger Abkommen: Die Schweizer Behörden treiben französische oder deutsche Bussen ein und umgekehrt.

Andere Länder wie die Niederlande können uns Bussen zwar senden, sie aber nicht vollstrecken. Wer diese jedoch ignoriert, kann auf die Fahndungsliste kommen und spätestens bei der nächsten Einreise ins Ferienland Ärger bekommen.

Deutschland

Deutschland hat zwar 2020 die Bussen bei Geschwindigkeitsdelikten verschärft, aber eingezogen werden Autos bei unserem nördlichen Nachbarn nur nach illegalen Strassenrennen. Einen Monat Fahrverbot setzt es innerorts bei 21 km/h zu viel und ausserorts 26 km/h über dem Limit.

Sprechen die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen Schweizer aus, gilt dieses Fahrverbot in der Schweiz nicht. Allerdings müssen die Betroffenen den Führerschein vorübergehend einschicken. Die deutschen Behörden versehen ihn mit einem Aufkleber und schicken ihn zurück. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Verbot: Die Betroffenen dürfen in dieser Zeit in Deutschland nicht Auto fahren.

Alljährlich finden in Deutschland übrigens bundesweit sogenannte «Blitzermarathons» statt, bei denen mit massiven Radarkontrollen nach Zu-Schnell-Fahrerinnen und -Fahrern gefahndet wird. Nächster Termin ist der 15. bis 22. April 2024.

Dänemark

In Dänemark spricht man bei massiven Überschreitungen des Tempolimits von sogenannten Wahnsinnsfahrten. Zum Wahnsinnsfahrer wird, wer mindestens 100 km/ fährt und dabei das Tempolimit um 100 Prozent überschreitet, oder wer unabhängig vom Limit mit mehr als 220 km/h unterwegs ist. Zur Strafe wird das Auto beschlagnahmt, und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört.

Italien

Wer in Italien mit einer Tempoüberschreitung von über 50 km/h erwischt wird, zahlt vergleichbar geringe 545 Euro. Beschlagnahmt wird dafür das Auto, wenn man mit 1,5 Promille Blutalkohol oder mehr unterwegs war. Das Fahrzeug dann auch versteigert werden, aber nur wenns dem Halter gehört.

Polen

Alkohol am Steuer gilt in Polen als derart schwerwiegend, dass ab 0,5 Promille bereits das Auto eingezogen werden kann. Tempodelikte dagegen werden vergleichsweise gering geahndet: Ab 51 km/h zu viel werden 500 Euro fällig; ausserdem kann der Führerausweis einbehalten werden.

Spanien

Als Raser gilt in Spanien, wer mit über 200 km/h auf der Autobahn oder mit über 110 km/h in Ortschaften unterwegs ist. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe kann dann der Führerausweis bis zu zehn Jahre entzogen werden – nicht aber das Auto.

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