Sportwetten sind äusserst beliebt bei den Österreichern, der Umsatz von entsprechenden Portalen belief sich im vergangenen Jahr auf rund 134 Millionen Euro, wie das österreichische Sportportal sport-oesterreich.at schreibt. So vertrieb sich auch ein Mann aus Wien (34) seine Zeit. Besonders angetan hatten es ihm die Fussballwetten, wie die «Kronen Zeitung» berichtet.
Im Unterschied zu vielen anderen hatte er jedoch ein Händchen dafür und kassierte teils bis zu sechsstellige Beträge, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Das Problem: Der Mann gab diese Gewinne aber nicht bei seinen Anträgen auf Mindestsicherung an.
«Das war ja kein fixes Einkommen»
Somit kassierte er über Jahre nicht nur seine Gewinne der Sportwetten, sondern auch Sozialhilfe. «Die ganze Spielerei, das war ja kein fixes Einkommen. Die Mindestsicherung war wie eine Sicherheit für mich. Wenn es beim Wetten mal schlecht lief», begründete der Beschuldigte vor Gericht sein Vergehen. Er muss sich wegen schweren gewerbsmässigen Betrugs verantworten.
«Insgesamt zehnmal hat er seit 2018 Anträge auf Mindestsicherung gestellt, 52'745 Euro von der Magistratsabteilung 40 erhalten, obwohl er durch die Sportwetten-Gewinne genug Einkommen zur Verfügung hatte», kritisierte die Staatsanwältin beim Start der Verhandlung. Ab einer gewissen Höhe würden die Gewinne nämlich als tatsächliches Einkommen zählen, wie sie weiter begründete. Der Verteidiger Normann Hofstätter hielt jedoch dagegen: «Er hat natürlich nicht nur gewonnen, sondern wie jeder Spieler auch verloren. Das ist wie Roulette», so der Anwalt. «Aus meiner Sicht hat er mehr verloren als gewonnen.»
«Ich habe das Spielen komplett aufgegeben»
Der Beschuldigte hingegen zeigte sich vor Gericht geständig. «Ich habe das Spielen komplett aufgegeben und mich überall sperren lassen. Mir ist klar, dass ich einen Fehler gemacht habe», so der ehemals Wettsüchtige, der mittlerweile einen Job gefunden hat. Seine Masche war aufgrund seiner Bank aufgeflogen. Nachdem der Mann mehrere Male Einzahlungen von sechsstelligen Beträgen unternommen hatte, wurde diese misstrauisch und meldete die Sache der Geldwäschemeldestelle.
Der Beschuldigte wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Zudem wird er damit rechnen müssen, dass seine von der Sozialhilfe bezogenen Gelder zurückverlangt werden. (mgf)