Solche Spielsperren sind in der Schweiz seit dem Jahr 2000 als Massnahme gegen Spielsucht gesetzlich verankert. Diese kann durch die Betroffenen freiwillig beantragt oder von Spielbanken und Lotterien angeordnet werden, um eine Überschuldung zu verhindern. Allein im Jahr 2022 wurde laut Zahlen der Eidgenössischen Spielbankenkommission über 12'000 Sperren verhängt.
Wie die Forschenden aus Luzern um Suzanne Lischer nun zeigten, verringerte sich bei Spielerinnen und Spielern rund ein halbes Jahr nach einer Sperre die Spielhäufigkeit. Zudem stabilisierte sich die finanzielle Situation und es wurden weniger Spielsucht-Symptome beobachtet. Bei nicht-gesperrten Spielenden traten hingegen keine namhaften Veränderungen im Spielverhalten auf. Zudem nahm das Wohlbefinden der gesperrten Studienteilnehmenden signifikant zu.
Eine kürzere Sperrdauer reicht laut den Forschenden nicht aus. «Es braucht eine gewisse Zeit, bis die Massnahme Wirkung zeigt», sagte Lischer zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Eine Aufhebung der freiwilligen Sperre könne von Betroffenen aber bereits nach drei Monaten beantragt werden, betonte die HSLU in der Mitteilung.
Die Forscherinnen und Forscher zeigten zudem, dass ein Teil der gesperrten Spielerinnen und Spieler auf Geldspiele auswich, die nicht Teil des Sperrsystems sind. Dazu gehören beispielsweise Online-Geldspiele von Anbietern mit Sitz im Ausland. (SDA)