In diesem Kanton bleibt dir am wenigsten vom Lotto-Gewinn
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«Gebe gerne 20 Millionen ab»:In diesem Kanton bleibt dir am wenigsten vom Lotto-Gewinn

Parlament hat entschieden
Schluss mit Steuerflucht von Lotto-Gewinnern

Wer den Millionen-Jackpot knackte, konnte bisher mit einem anschliessenden Wohnortswechsel Millionen Franken an Steuern sparen. Dies soll aber schon bald nicht mehr möglich sein, findet das Parlament.
Publiziert: 06.03.2024 um 18:44 Uhr
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Aktualisiert: 06.03.2024 um 19:00 Uhr
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Wer das richtige Händchen bei den Lottozahlen hatte, soll künftig an seinem Wohnort besteuert werden, an dem er bei der Zahlenziehung lebte.
Foto: Keystone

5, 14, 33, 35, 36, 41 und die Glückszahl 4. Wer diese Zahlen vergangene Woche getippt hat, ist heute Multimillionär. Je nachdem, in welcher Gemeinde der Glückspilz lebt, muss er jedoch unterschiedlich viel an Steuern abgeben.

Allerdings war es bisher auch möglich, nach einem Lotto-Gewinn einfach umzuziehen – in eine steuergünstigere Gemeinde. Denn abgerechnet wird erst Ende Jahr. Das soll sich nun ändern.

Auch Nationalrat stimmt Gesetzesänderung zu

Bundesrat und Ständerat begrüssten beide die Gesetzesänderung bereits. Nun will auch der Nationalrat die Steuerflucht von künftigen Lottomillionären verhindern. Er hat am Mittwoch mit 96 zu 88 Stimmen bei zwei Enthaltungen dem entsprechenden Vorstoss zugestimmt.

Viele Lottomillionärinnen und -millionäre ziehen nach einem Lotto-Gewinn in einen steuergünstigen Kanton. Etwa nach Zug, wie der dortige Finanzdirektor Heinz Tännler (63, SVP) kürzlich dem «Tages-Anzeiger» bestätigte.

Aufgrund dieser Regel geht anderen Gemeinden viel Geld durch die Lappen. Das regte den ehemaligen SP-Ständerat Roberto Zanetti (69) derart auf, dass er eine Gesetzesänderung anstrebte.

«Es geht um Fairness»

Er forderte, dass Lotterie- oder Glücksspielgewinne von mehr als einer Million Franken künftig «am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes» besteuert werden. Bereits vergangenes Jahr regte er per Motion «eine marginale Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes» an.

«Es geht schlicht um Fairness», argumentierte Zanetti im Sommer. Die heutigen Regeln könnten «in besonders spektakulären und entsprechend seltenen Fällen zu je zweistelligen Millionenbeträgen an Steuerfolgen für Gemeinden und Kantone führen».

Den Glückspilz von letztem Samstag wird der Entscheid vom Mittwoch noch nicht tangieren. Zuerst muss jetzt das Gesetz geändert werden. (sie)

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