Auf die Grösse kommt es an – auch in der Fastfood-Branche. Diese unangenehme Erfahrung muss nun Burger King machen. Ein Richter liess eine Sammelklage zu. Deren Kläger behauptet, dass Anzeigen für den Whopper eine «absichtliche Täuschung» seien.
Die Klage köchelt bereits seit einem Jahr vor sich hin. Die Kläger fühlen sich betrogen, weil Burger Kings berühmtester Burger auf Plakaten viel grösser und appetitlicher aussieht, als er wirklich ist. Für die Kläger bedeutet das ein Fall von Betrug am Konsumenten.
Burger King droht Millionen-Zahlung
Das Gericht wies den Antrag der Fastfood-Filialenkette, die Klage ganz abzuweisen, ab und gab grünes Licht für einen Prozess. Die Geschworenen müssen entscheiden, ob es genügend Beweise für einen Vertragsbruch, fahrlässige Falschrepräsentation und unfaire Bereicherung gibt. Dafür dürfen sowohl Print-Anzeigen, Werbeposter sowie die Fotos des Whoppers in Übergrösse in den Fastfood-Lokalen zur Beweisführung genutzt werden. Online- und TV-Werbungen sind als Beweismittel hingegen nicht zugelassen.
Verliert Burger King den Prozess, droht ihnen eine Schadensersatzzahlung, die bis in den dreistelligen Millionenbereich hochschnellen könnte. (jmh)