Auf einen Blick
- Ukrainer verliert österreichische Staatsbürgerschaft
- Er sang die Nationalhymne nicht mit
- Rechte Partien rechtfertigen das Vorgehen
In Österreich wurde einem Ukrainer die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt, nachdem er sich geweigert hatte, bei der zeremoniellen Verleihung die Nationalhymne mitzusingen. In Paragraf 21 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes heisst es demnach, dass die Verleihung von Staatsbürgerschaften in einem «feierlichen Anlass» erfolgen muss. Dazu gehöre auch das «gemeinsame Absingen der Bundeshymne».
Wie die «Krone»-Zeitung berichtet, erklärte der Mann bereits im Vorfeld, bei der Zeremonie nicht mitzusingen. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wurde daraufhin mit einem Beschluss der Niederösterreichischen-Landesregierung widerrufen.
«Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen», meinte der stellvertretende Landeshauptmann Udo Landbauer von der rechtspopulistischen FPÖ. Und auch für Asyllandesrat Chritoph Luisser, ebenfalls FPÖ, ist der Widerruf «selbstverständlich und rechtlich zwingend». Unterstützung kam postwendend vom Koalitionspartner im Bundesland. Die Aberkennung habe nichts mit Schikane, sondern mit «grundlegenden Werten» zu tun, hiess es von einem Sprecher der ÖVP.
«Nicht mit biblischen Lehren vereinbar»
Der Grund, weshalb der Ukrainer das Mitsingen verweigerte, war zunächst unklar. Wie der ORF am Freitag dann berichtete, lagen religiöse Gründe vor. Der Mann sei Zeuge Jehovas. So respektiere und akzeptiere die christliche Gemeinschaft zwar Regierungen und Staatssymbole, doch die Beteiligung an solchen Zeremonien wie auch das Singen einer Nationalhymne sei «nicht mit biblischen Lehren vereinbar». Das Mitsingen sei dem Ukrainer somit nicht erlaubt gewesen, was er dem Beamten vor Ort auch mitgeteilt habe.
Gegenüber dem TV-Sender sagt Politikwissenschafter mit Schwerpunkt Staatsbürgerschaft, Gerd Valchars: «Singen ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung in Österreich. Daraus, dass jemand die Bundeshymne aus religiösen Gründen, insbesondere bei einer Verleihung in einem zeremoniellen Akt, nicht singt, lässt sich sicherlich nicht schliessen, dass die Person nicht bejahend gegenüber der Republik eingestellt ist.» Es gehe um das Gesamtverhalten der Person.
«Wenn sich aus der Begründung ergibt, dass er durchaus religiös fundamentalistische Ansichten vertritt, dann halte ich die getroffene Entscheidung für vertretbar», ergänzt Verfassungsjurist Peter Bussjäger. Gehe es nur um das Singen an sich, dann werde es schwierig sein, «hier die Ablehnung der Staatsbürgerschaft zu begründen». Der Mann ist indes nicht staatenlos, er besitzt weiter die ukrainische Staatsbürgerschaft und kann über den Rechtsweg Einspruch erheben.
Pass wegen Rasenmähens verweigert
Fälle von gescheiterten Einbürgerungen kennt auch die Schweiz. Ein skurriler Fall wurde im April dieses Jahres bekannt. In der Gemeinde Clos du Doubs im Kanton Jura wurde einem 50-jährigen Franzosen der Schweizer Pass verweigert. 13 Mitglieder der Gemeindeversammlung wollten damals nicht, dass der Mann eingebürgert wird. Einer bemängelte, dass der Franzose fast nie in der Gemeinde anwesend sei und man ihn selten zu Gesicht bekomme. Ein weiterer beschwerte sich, dass der Kandidat den öffentlichen Frieden gestört hatte, indem er an Feiertagen seinen Rasen mähte, Gestrüpp entfernte oder arbeitete.
In St. Gallen bekam ebenfalls ein Franzose den roten Pass nicht, weil er mit 80 km/h statt mit 40 km/h an einer Baustelle vorbeigefahren war. Denn laut Bürgerrechtsverordnung gilt als «nicht erfolgreich integriert», wer ein solches Vergehen in seinem Strafregisterauszug hat.