USA-Expertin Claudia Brühwiler rechnet nach Ermittlungs-Entscheid sogar mit möglichem Comeback
Trotz Doppelschlag ist Trump nicht k.o.

Ein US-Untersuchungsausschuss empfiehlt, gegen Donald Trump Ermittlungen einzuleiten. Möglich, dass gerade solche Untersuchungen den ehemaligen US-Präsidenten stärken und zurück an die Macht bringen könnten. Das meint US-Expertin Claudia Brühwiler.
Publiziert: 20.12.2022 um 19:17 Uhr
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Trump will nochmals fürs Präsidentenamt antreten. Er will sich davon nicht durch Ermittlungen abhalten lassen.
Foto: keystone-sda.ch
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Guido FelderAusland-Redaktor

Zuerst die Enttäuschung bei den Zwischenwahlen und nun die Empfehlung für Ermittlungen: Donald Trump (76) muss innert kurzer Zeit gleich zwei herbe Dämpfer einstecken. Dennoch ist der ehemalige US-Präsident weit vom K.-o.-Schlag entfernt, glaubt Claudia Brühwiler (40), USA-Expertin an der Uni St. Gallen.

Am Montag hatte der Untersuchungsausschuss empfohlen, zum Sturm auf das US-Kapitol strafrechtliche Ermittlungen gegen den Ex-Präsidenten und gegen Vertraute einzuleiten. Brühwiler: «Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung ans Justizministerium und bedeutete nicht automatisch, dass Anklage gegen Trump erhoben wird – und schon gar nicht, dass er auch verurteilt würde.»

Ein politischer Entscheid

Eine strafrechtliche Untersuchung gegen einen ehemaligen Präsidenten, der noch dazu den amtierenden Präsidenten in den nächsten Wahlen herausfordere, sei ein politischer Drahtseilakt, sagt die USA-Kennerin. Tatsächlich werde daher die Entscheidung des Generalstaatsanwalts mehr eine politische denn juristische sein müssen. Brühwiler: «Wir sollten davon ausgehen, dass es nur zur Anklage kommt, wenn dort die Überzeugung besteht, den Fall zu gewinnen.»

Wie gross die Möglichkeit auf Ermittlungen und eine Verurteilung ist, sei völlig offen. Brühwiler: «Wer progressiv-liberale Stimmen hört, erhält den Eindruck, eine Verurteilung sei praktisch sicher – Moderate und Konservative sind dagegen äusserst skeptisch.»

Republikaner sprechen von Racheakt

Brühwiler schliesst daher ein Comeback Trumps als Präsident weiterhin nicht aus – auch wenn die Begeisterung in den eigenen Reihen seit den Zwischenwahlen sinke und zurzeit weniger als die Hälfte der republikanischen Wähler eine erneute Kandidatur befürworte.

Brühwiler erklärt: «Gleichzeitig sind dieselben Wähler skeptisch bezüglich der Untersuchungen des Kongressausschusses, der als parteiisch und einseitig abgelehnt oder schlicht als unnötig und Racheakt angesehen wird.» Trump hat seine Kandidatur für die Wahl 2024 im November bekannt gegeben.

Der Untersuchungsausschuss, der sich aus sieben Demokraten und zwei Republikanern zusammensetzt, wirft Trump vier Straftatbestände vor: gewaltsamer Aufstand, Störung einer Kongresssitzung, Betrug gegen die Vereinigten Staaten, Beeinflussung von Zeugen. Der Entscheid zur Empfehlung fiel einstimmig.

Kritik aus den eigenen Reihen

Der seltene Straftatbestand der Aufruhr ist der schwerwiegendste. Er ist dem US-Gesetz zufolge erfüllt, wenn zum Aufstand gegen die Autorität des Staates oder der Gesetze angestiftet wird oder man sich daran beteiligt. Dies wird mit einer Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zehn Jahren oder mit beidem bestraft. Sollte Trump also wegen Aufruhrs verurteilt werden, dürfte er kein politisches Amt mehr ausüben.

Selbst aus der eigenen Partei ertönt harsche Kritik. Trumps ehemaliger Justizminister William Barr (72) sowie Angestellte des Weissen Hauses belasteten ihn vor dem Ausschuss.

Und Liz Cheney (56), ehemals dritthöchste Republikanerin im Repräsentantenhaus, sagte am Montag: «Ein Mann, der sich zu so einem Zeitpunkt so verhält, darf nie wieder ein Amt in unserer Nation bekleiden, er ist für kein Amt geeignet.»

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